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Experten-Antwort

Wann Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?

von Kiki13.03.2025 | 12:42
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich arbeite Teilzeit im Kindergarten (öffentlicher Dienst) und erhalte seit ein paar Jahren Teilerwerbsminderungsrente aufgrund MS und beidseitiger Schwerhörigkeit (Schwerbehindertenausweis 50%). Jetzt überlege ich, ob ich volle Erwerbsminderungsrente beantrage, doch ich kündige meine Arbeitsstelle wegen Umzug in ein anderes Bundesland (Familienzusammenführung) Mein Arbeitsverhältnis läuft noch bis zum 31.12.2025. Soll ich während der Kündigungsfrist die Erwerbsminderungsrente beantragen oder erst wenn ich umgezogen bin (Dezember 25 )?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kiki,

 

Es wäre sinnvoll, die Erwerbsminderungsrente bereits vor Ihrem Umzug zu beantragen, da der Rentenanspruch gegebenenfalls auch In Abhängigkeit von einer fristgerechten Beantragung nicht rückwirkend gewährt wird. Es ist auch in jedem Fall möglich, den Antrag aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis zu stellen, dies beeinträchtigt Ihren Rentenanspruch nicht. Im Zweifel ermöglicht ein früherer Rentenantrag eine nahtlose finanzielle Absicherung und gibt Ihnen Zeit, mögliche Rückfragen oder Prüfungen durch die Rentenversicherung zu klären.

 

Darüber hinaus möchten wir Ihnen noch folgende Hinweise geben :

 

1. Teilzeitarbeit : Als Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente und einer Schwerbehinderung ( 50 % ) haben Sie besondere Rechte und Ansprüche :

 

Nach § 264 Abs.5 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Teilzeit, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der Art oder der Schwere der Behinderung notwendig ist. Dieser Anspruch kann jederzeit geltend gemacht werden, ohne Fristen oder Formvorgaben.

 

2. Kombination von Teilzeit und Rente :

 

Die Kombination aus Teilzeit- und Erwerbsminderungsrente, wie in Ihrem Fall, kann finanziell vorteilhaft sein. Zudem schützt sie Ihre Gesundheit und kann den Übergang zu einer vollen Rente, bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes, wie bei Ihnen, erleichtern.

 

Wir empfehlen  Ihnen daher auch, sich zu Fragen Ihres Rentenanspruches an Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu wenden und sich dort beraten zu lassen. Fragen Ihrer Rechte als behinderter Mensch können Sie, sofern bei Ihrem neuen Arbeitgeber vorhanden- auch über Ihre dann zuständige Personal- und/oder Schwerbehindertenvertretung klären. Sie können sich hierbei auch durch Ihr zuständiges Integrationsamt unterstützen lassen. Sollten Sie Mitglied einer Gewerkschaft sein, können Sie sich auch dort bezüglich Ihres Arbeitsverhältnisses bei Bedarf Rat und Hilfe holen.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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7 Antworten

Hansam 13.03.2025 | 12:47
Das ist doch völlig egal, es bleibt doch sowieso Ihre Rentenversicherung zuständig. Antrag stellen, wenn sie sich vollständig erwerbsgemindert fühlen. Und die Umzugsadresse rechtzeitig dem Posttentenservice mitteilen.
Leistungsfallam 13.03.2025 | 12:50
Erwerbsminderungsrente sollten Sie dann beantragen, wenn Sie denken, dass eine Erwerbsminderung bei Ihnen besteht. Ohnehin wird geprüft, ob und wann die volle Erwerbsminderung eingetreten ist und die Erwerbsminderungsrente wird eventuell rückwirkend gewährt.
Nicht nachvollziehbaram 13.03.2025 | 12:51
Ihre Frage ist gelinde gesagt, etwas unverständlich. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie JETZT voll erwerbsgemindert sind, dann stellen Sie JETZT den Antrag. Mit der Frage, ob Sie derzeit einen Umzug planen oder eine Kündigung der Arbeitsstelle, hat damit nichts zu tun und ist für die DRV bei der Entscheidung über den Antrag schlicht nicht relevant. Klar muss Ihnen dabei auch sein, das die Bearbeitung eines EM-Rentenantrages sehr lange dauern kann. Warum wollen Sie das also noch zusätzlich verlängern ohne Not? Aber das ist ja Ihre Gesundheit. Oder was sind Ihre Gründe bzw. Bedenken?
Einfach beantragenam 13.03.2025 | 13:01
Hallo.... Wenn es ums finanzielle geht --- dann sind Sie jetzt mit Sicherheit besser aufgestellt.. Ansonsten einfach beantragen und nicht so viel darüber nachdenken
Externe Beratung?am 13.03.2025 | 14:42
Die Entscheidung, ob Sie sich noch länger in der Arbeit "weiterquälen" können bzw. wollen oder nicht, kann Ihnen in einem anonymen Forum nicht abgenommen werden. Am besten besprechen Sie das mit Ihren Ärzten. Und was würden Sie denn mit nur ein paar zusätzlichen Monaten Weiterarbeit denn finanziell wirklich nachhaltig gewinnen? Vielleicht sollten Sie sich externe Hilfe und Beratung bei einem Sozialverband wie VdK oder SoVD holen. Die wissen auch, was es ggf. sonst noch für Möglichkeiten gibt.
Fazitam 13.03.2025 | 16:46
Wer schon überlegt, wann er aus Optimierungsgründen einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen sollte, ist in der Regel gar nicht voll erwerbsgemindert.
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