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Experten-Antwort

Wann Antrag stellen?

von Kerstin04.04.2018 | 11:41
720 Ansichten
19 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche. Im Gespräch dort wurde mir gesagt, dass ich eventuell nicht in die Krankenversicherung als Rentnerin kommen kann. Meine Krankenkasse sagte mir, dass sie mir das für Zeiten in der Zukunft auch nicht so genau sagen kann, derzeit ist die Frist nicht erreicht, es fehlen wohl noch einige Wochen. Und da ich keine Kinder habe, sagte mir die Barmer, kann man da auch nichts zusätzlich berücksichtigen. Ich habe angefangen zu arbeiten am 16.08.1978. Bis 11.07.2000 war ich privat versichert. Seit 12.07.2000 immer Pflichtversichert bei der Barmer. Da ich Mieteinnahmen habe, ist es für mich wichtig zu erfahren, ob ich Pflichtversichert bleiben kann oder mich freiwillig Versichern muss in der Rente. So wie ich das rechne, sollte ich mit dem Rentenantrag noch bis Juli warten, stimmt das denn so? Dann muss ich meinen Rentenantragtermin verschieben.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.04.2018 | 12:51

Hallo Kerstin,

in der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat.

Leider kann ich im Rahmen dieses Forums nicht beantworten, ob bzw. ab wann diese Voraussetzungen erfüllt sind. Zuständig für die Feststellung des Vorliegens der notwendigen Vorversicherungszeit ist die jeweils zuständige gesetzliche Krankenkasse, an welche Sie sich ggf. nochmals wenden sollten.

Soweit mit der Verschiebung der Rentenantragstellung die Erfüllung der Vorversicherungszeit erreicht werden kann, sollten Sie aus meiner Sicht dann auch den Termin die Antragstellung verlegen.

18 Antworten

Stern des Südensam 04.04.2018 | 11:49
RentenANTRAGSdatum ab 16.06.2018 stellen, dann ist die KVdR zu 90% auch erfüllt. Der Antragsstelle sagen, dass das Antragsdatum auch nicht auf das Datum zurückzudatieren ist, an dem der Termin ausgemacht wurde, sonst weniger als 90%. Alles ab 16.06.2018 oder später im grünen Bereich. (Traurig, dass sich die KK dazu nicht äußert, auch dort gibt es eine Beratungspflicht nach dem SGB I)
Kerstinam 04.04.2018 | 11:53
So schnell eine fundierte Antwort! So werde ich es machen, meine Berechnung hat 13.06. ergeben. Da war ich dann ja nah dran. Tolles Forum. Danke!
Fastrentneram 04.04.2018 | 13:08
Kerstin schrieb

So schnell eine fundierte Antwort!

So werde ich es machen, meine Berechnung hat 13.06. ergeben. Da war ich dann ja nah dran. Tolles Forum.

Danke!

Sie wissen schon, dass die hier gemachten Antworten keinen Anspruch auf Rechtssicherheit bieten? Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.
W*lfgangam 04.04.2018 | 22:09
Nachfrage: Soll denn Rentenbeginn der 01.06.2018 mit 63 und 9,3 % Abschlag sein (dann wäre der jetzige Antragsaufnahmetermin schon leicht knapp gewählt worden *)), oder erreichen Sie die 45 Jahre, um mit 63 + 6 (01.12.2018) die abschlagsfreie Rente erhalten zu können (dann wäre noch viel Luft bis zur Antragstellung)? *) aus KVdR-Sicht können Sie das Antragsdatum natürlich passend ausjonglieren, Stern des Südens hat das schon sehr schön präzisiert – rechtssicher ist aber die Auskunft der KK. Und, bei Rentenantragsdatum bis 31.08.2018 kann die Rente immer noch rückwirkend zum 01.06.2018 beginnen - wenn Sie finanziell keine Not leiden, ist für das 'richtige' Antragsdatum noch viel Spielraum. > Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Fastrentneram 05.04.2018 | 07:16
W*lfgang schrieb

Nachfrage:

Soll denn Rentenbeginn der 01.06.2018 mit 63 und 9,3 % Abschlag sein (dann wäre der jetzige Antragsaufnahmetermin schon leicht knapp gewählt worden *)), oder erreichen Sie die 45 Jahre, um mit 63 + 6 (01.12.2018) die abschlagsfreie Rente erhalten zu können (dann wäre noch viel Luft bis zur Antragstellung)?

*) aus KVdR-Sicht können Sie das Antragsdatum natürlich passend ausjonglieren, Stern des Südens hat das schon sehr schön präzisiert – rechtssicher ist aber die Auskunft der KK. Und, bei Rentenantragsdatum bis 31.08.2018 kann die Rente immer noch rückwirkend zum 01.06.2018 beginnen - wenn Sie finanziell keine Not leiden, ist für das 'richtige' Antragsdatum noch viel Spielraum.

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.
> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Kritischam 05.04.2018 | 08:57
Fastrentner schrieb

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.[/quote]

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang!

In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben.

Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?
93sgb4am 06.04.2018 | 07:41
Hallo Kerstin, es sieht in etwa so aus (Stand heute, wenn alle Daten so übereinstimmen): Gesamte Rahmenfrist: 39J., 7 Mo., 21 T. Hälfte davon: 19J., 9 Mo., 25 T. 90% davon: 17J., 10 Mo., 3 T. Vorhanden: 17J., 8Mo., 25T. Es fehlen also noch 38 Tage. Bei einem Rentenantrag ab Juli 2018 ist die Voraussetzung zur KVdR auf alle Fälle erfüllt, beispiel zum Rentenantrag 2.7.18: Gesamte Rahmenfrist: 39J., 10 Mo., 17 T. Hälfte davon: 19J., 11 Mo., 8 T. 90% davon: 17J., 11 Mo., 12 T. Vorhanden: 17J., 11 Mo., 21T. Ihnen alles Gute!
Fastrentneram 06.04.2018 | 11:32
Kritisch schrieb

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang!

In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben.

Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters![/quote]

Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.
> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?
Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen. Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?
Kritscham 06.04.2018 | 11:39
Fastrentner schrieb

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.[/quote]

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang!

In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben.

Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters![/quote]

Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?[/quote]

Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen.

Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?
Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen. Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?
Ich stelle fest: 1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen. 2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen. 3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.
Kaiseram 06.04.2018 | 13:01
Kritsch schrieb

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang!

In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben.

Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters![/quote]

Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?[/quote]

Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen.

Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?[/quote]

Ich stelle fest:

1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen.

2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen.

3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.
> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?
Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen. Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?
Ich stelle fest: 1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen. 2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen. 3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.
ICH stelle fest: Es wird Zeit, dass Sie sich in ärztliche Behandlung begeben.
Lukasam 06.04.2018 | 13:09
Kritsch schrieb

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang!

In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben.

Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters![/quote]

Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?[/quote]

Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen.

Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?[/quote]

Ich stelle fest:

1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen.

2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen.

3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.
> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?
Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen. Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?
Ich stelle fest: 1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen. 2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen. 3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.
Ich stelle fest, dass Sie ungemein Probleme haben und sind in einem kritischen Zustand. Begeben Sie sich auf den kürzesten Weg ins KH.
Fastrentneram 06.04.2018 | 13:42
Kritsch schrieb

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang!

In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben.

Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters![/quote]

Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?[/quote]

Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen.

Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?[/quote]

Ich stelle fest:

1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen.

2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen.

3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.
> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?
Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen. Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?
Ich stelle fest: 1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen. 2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen. 3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.
Ich stelle fest: Sie gehören zu den genannten Mitarbeitern der Krankenkasse, die nicht in der Lage sind, ureigenste, einfache Aufgaben der KK schnell und sicher zu erledigen. Warum sonst sollten Sie so für die KK in die Bresche springen?
Kritischam 06.04.2018 | 13:57
Fastrentner schrieb

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.[/quote]

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang!

In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben.

Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters![/quote]

Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?[/quote]

Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen.

Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?[/quote]

Ich stelle fest:

1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen.

2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen.

3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.[/quote]

Ich stelle fest:

Sie gehören zu den genannten Mitarbeitern der Krankenkasse, die nicht in der Lage sind, ureigenste, einfache Aufgaben der KK schnell und sicher zu erledigen.

Warum sonst sollten Sie so für die KK in die Bresche springen?

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?
Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen. Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?
Ich stelle fest: 1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen. 2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen. 3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.
Ich stelle fest: Sie gehören zu den genannten Mitarbeitern der Krankenkasse, die nicht in der Lage sind, ureigenste, einfache Aufgaben der KK schnell und sicher zu erledigen. Warum sonst sollten Sie so für die KK in die Bresche springen?
Ich stelle fest: Zum wiederholten Male: Unterstellung und nichts vernünftiges beigetragen. Was aber auch so zu erwarten war. Eindimensional.
Kaiseram 06.04.2018 | 16:04
Kritisch schrieb

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang!

In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben.

Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters![/quote]

Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?[/quote]

Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen.

Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?[/quote]

Ich stelle fest:

1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen.

2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen.

3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.[/quote]

Ich stelle fest:

Sie gehören zu den genannten Mitarbeitern der Krankenkasse, die nicht in der Lage sind, ureigenste, einfache Aufgaben der KK schnell und sicher zu erledigen.

Warum sonst sollten Sie so für die KK in die Bresche springen?

[/quote]

Ich stelle fest:

Zum wiederholten Male: Unterstellung und nichts vernünftiges beigetragen. Was aber auch so zu erwarten war. Eindimensional.

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.
> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?
Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen. Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?
Ich stelle fest: 1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen. 2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen. 3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.
Ich stelle fest: Sie gehören zu den genannten Mitarbeitern der Krankenkasse, die nicht in der Lage sind, ureigenste, einfache Aufgaben der KK schnell und sicher zu erledigen. Warum sonst sollten Sie so für die KK in die Bresche springen?
Ich stelle fest: Zum wiederholten Male: Unterstellung und nichts vernünftiges beigetragen. Was aber auch so zu erwarten war. Eindimensional.
Es schmerzt wenn man als unfähig entlarvt wird, nicht wahr Kritisch? Da helfen auch Deine verbalen Ablenkungsmanöver nicht. Du solltest Dich mehr in Deine Arbeit stürzen. Vielleicht wirst Du dann doch noch ein brauchbarer Mitarbeiter der KK, der seinen Kunden bei Fragen zur Vorversicherungszeit auch helfen kann.
Kritischam 06.04.2018 | 16:09
Kaiser schrieb

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.[/quote]

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang!

In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben.

Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters![/quote]

Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?[/quote]

Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen.

Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?[/quote]

Ich stelle fest:

1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen.

2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen.

3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.[/quote]

Ich stelle fest:

Sie gehören zu den genannten Mitarbeitern der Krankenkasse, die nicht in der Lage sind, ureigenste, einfache Aufgaben der KK schnell und sicher zu erledigen.

Warum sonst sollten Sie so für die KK in die Bresche springen?

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Ich stelle fest:

Zum wiederholten Male: Unterstellung und nichts vernünftiges beigetragen. Was aber auch so zu erwarten war. Eindimensional.[/quote]

Es schmerzt wenn man als unfähig entlarvt wird, nicht wahr Kritisch?

Da helfen auch Deine verbalen Ablenkungsmanöver nicht.

Du solltest Dich mehr in Deine Arbeit stürzen. Vielleicht wirst Du dann doch noch ein brauchbarer Mitarbeiter der KK, der seinen Kunden bei Fragen zur Vorversicherungszeit auch helfen kann.

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?
Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen. Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?
Ich stelle fest: 1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen. 2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen. 3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.
Ich stelle fest: Sie gehören zu den genannten Mitarbeitern der Krankenkasse, die nicht in der Lage sind, ureigenste, einfache Aufgaben der KK schnell und sicher zu erledigen. Warum sonst sollten Sie so für die KK in die Bresche springen?
Ich stelle fest: Zum wiederholten Male: Unterstellung und nichts vernünftiges beigetragen. Was aber auch so zu erwarten war. Eindimensional.
Es schmerzt wenn man als unfähig entlarvt wird, nicht wahr Kritisch? Da helfen auch Deine verbalen Ablenkungsmanöver nicht. Du solltest Dich mehr in Deine Arbeit stürzen. Vielleicht wirst Du dann doch noch ein brauchbarer Mitarbeiter der KK, der seinen Kunden bei Fragen zur Vorversicherungszeit auch helfen kann.
Was schmerzt, ist dein Unvermögen, Kommas richtig zu setzten. Und wer auf deine Meinung etwas gibt, der wäre ohnehin arm dran. Insofern... :-)
Lehreram 06.04.2018 | 18:49
Kritisch schrieb

> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen.

Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g

Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-)

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang!

In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben.

Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters![/quote]

Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?[/quote]

Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen.

Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?[/quote]

Ich stelle fest:

1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen.

2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen.

3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.[/quote]

Ich stelle fest:

Sie gehören zu den genannten Mitarbeitern der Krankenkasse, die nicht in der Lage sind, ureigenste, einfache Aufgaben der KK schnell und sicher zu erledigen.

Warum sonst sollten Sie so für die KK in die Bresche springen?

[/quote]

Ich stelle fest:

Zum wiederholten Male: Unterstellung und nichts vernünftiges beigetragen. Was aber auch so zu erwarten war. Eindimensional.[/quote]

Es schmerzt wenn man als unfähig entlarvt wird, nicht wahr Kritisch?

Da helfen auch Deine verbalen Ablenkungsmanöver nicht.

Du solltest Dich mehr in Deine Arbeit stürzen. Vielleicht wirst Du dann doch noch ein brauchbarer Mitarbeiter der KK, der seinen Kunden bei Fragen zur Vorversicherungszeit auch helfen kann.[/quote]

Was schmerzt, ist dein Unvermögen, Kommas richtig zu setzten. Und wer auf deine Meinung etwas gibt, der wäre ohnehin arm dran.

Insofern... :-)

ich werde im nächsten Monat 63 und habe auch schon einen Termin bei meiner Gemeinde zum Rentenantrag nächste Woche.
> Fastrentner: Sie sollten sich daher den Zeitpunkt der Erfüllung der Vorversicherungszeiten schriftlich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Guter und richtiger Gedanke! ...nur ist das Mäuschen am örtlichen KK-Eingangsschalter in freundlichem LED-Kundenfanglicht dazu nicht in der Lage - das wird in den 'Weiten' des Imperiums der KK irgendwo im Nebel auf dem dann richtigen Schreibtisch landen - erfolgreiche Antwort kommt bestimmt 'demnächst'/zeitnah völlig unkritisch in diesem Fall *g Im Prinzip ein idiotensicheres Verfahren/Berechnung - die Wirklichkeit sieht in zeitkritischen Fällen schon mal anders aus/man telef. sich 'nen Wolf ;-) und versucht die eigene Berechnung abzugleichen und erhält ggf. zur Antwort 'Prognoseberechnungen zur KVdR - das können wir nicht' ...tja, wenn da immer noch der Geist eines alten C64ers werkelt ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang! In meiner Region können Krankenkassen anhand ihrer Programme innerhalb weniger Minuten eine entsprechende Auskunft geben. Sollte man tatsächlich an einen Mitarbeiter der KK geraten, der dazu nicht in de Lage ist, hilft ggf. eine kurze schriftliche Anfrage unter Hinweis auf die „Unfähigkeit“ des KK-Mitarbeiters!
Es gibt 113 gesetzliche Krankenkassen mit 113 eigenständigen Verwaltungen und Programmen. Auf wieviele "Krankenkassen in meiner Region" beziehen sich denn Ihre empirschen Kennntisse dazu? Eine?
Und die meisten davon sind in der Lage, eine Vorversicherungszeit in wenigen Minuten zu bestimmen. Wenn Sie vor Ahnungslosigkeit nur so strotzen, wäre es doch besser für Sie und alle anderen, zu schweigen oder gehören Sie etwa zu den unfähigen Mitarbeitern der Krankenkasse und fühlen sich angegriffen?
Ich stelle fest: 1) Ihr Beitrag ist voller Beleidigungen und Unterstellungen. 2) Zur sachlichen Frage konnten Sie inhaltlich nichts beitragen. 3) Ihre Behauptungen zur Kenntnis der tatsächlichen Lage vor Ort sind substanzlos.
Ich stelle fest: Sie gehören zu den genannten Mitarbeitern der Krankenkasse, die nicht in der Lage sind, ureigenste, einfache Aufgaben der KK schnell und sicher zu erledigen. Warum sonst sollten Sie so für die KK in die Bresche springen?
Ich stelle fest: Zum wiederholten Male: Unterstellung und nichts vernünftiges beigetragen. Was aber auch so zu erwarten war. Eindimensional.
Es schmerzt wenn man als unfähig entlarvt wird, nicht wahr Kritisch? Da helfen auch Deine verbalen Ablenkungsmanöver nicht. Du solltest Dich mehr in Deine Arbeit stürzen. Vielleicht wirst Du dann doch noch ein brauchbarer Mitarbeiter der KK, der seinen Kunden bei Fragen zur Vorversicherungszeit auch helfen kann.
Was schmerzt, ist dein Unvermögen, Kommas richtig zu setzten. Und wer auf deine Meinung etwas gibt, der wäre ohnehin arm dran. Insofern... :-)
Mensch Kritisch. Du scheinst ja tatsächlich die Oberpfeife hier im Forum zu sein. Andere wegen deren falscher Kommasetzung kritisieren und selbst nicht wissen, dass der Plural von Komma nicht Kommas, sondern Kommata ist. Bleib besser ein „Underdog“ bei der Krankenkasse. Für dieses Forum fehlt Dir einfach der Grips. Du wirst hier nie ein Bein an den Boden kriegen. Bleib besser da, wo Du hergekommen bist oder blamiere Dich hier weiter. Zur Belustigung trägst Du tatsächlich einiges bei. Schönes Wochenende!
W*lfgangam 06.04.2018 | 19:42
Jonny schrieb

Das kann ich nur bestätigen

Jonny

Hallo Kerstin, es sieht in etwa so aus (Stand heute, wenn alle Daten so übereinstimmen): Gesamte Rahmenfrist: 39J., 7 Mo., 21 T. Hälfte davon: 19J., 9 Mo., 25 T. 90% davon: 17J., 10 Mo., 3 T. Vorhanden: 17J., 8Mo., 25T. Es fehlen also noch 38 Tage. Bei einem Rentenantrag ab Juli 2018 ist die Voraussetzung zur KVdR auf alle Fälle erfüllt, beispiel zum Rentenantrag 2.7.18: Gesamte Rahmenfrist: 39J., 10 Mo., 17 T. Hälfte davon: 19J., 11 Mo., 8 T. 90% davon: 17J., 11 Mo., 12 T. Vorhanden: 17J., 11 Mo., 21T. Ihnen alles Gute!
Das kann ich nur bestätigen Jonny
Doppelt hält besser: Passt! - ein paar Tage 'extra' für die 9/10 ...sowohl mit Bleistift-/Papierrechnung-, sowie mit meiner (nicht ganz Taggenauen) Exceltabelle. Der bereits im oberen Bereich der sinnvollen Beiträge/*Stern des Südens, genannte Antragstag wird sicher im Rahmen der tatsächlichen/gesetzlichen Fristenrechnung der richtige/frühestmögliche aus pro-KVdR-Sicht sein. Gruß w. PS: Und was sagt Kerstin nun dazu? :-)
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