Hallo Vivo,
sofern die erforderliche Vorversicherungszeit im November erfüllt ist, bestünde ab Dezember der Rentenanspruch. Einer Rentenantragstellung im Herbst steht nichts entgegen, zumal Sie im Rentenantrag ja angeben, dass weitere Pflichtbeiträge durch die Pflegekasse entrichtet werden. Eine Ablehnung würde nur erfolgen, wenn die Pflegetätigkeit vor Ablauf der erforderlichen Vorversicherungszeit enden würde. In einem solchen Fall sollten Sie dann eine frw. Beitragszahlung in Erwägung ziehen.
Nein eine Ablehnung ist nicht zu befürchten - stellen Sie den Antrag irgendwann zwischen September und November.
Dann besteht - gem. Ihren Angaben - der Anspruch ab 01.12.23 und selbst wenn der Bescheid erst im Januar oder Februar käme, wird das relativ egal sein, denn die Rente für 60 Monate Pflege wird wohl lediglich ein Zubrot neben den sonstigen Einkünften sein.
Die 99,99% Teilrente ist wichtig sofern Sie auch ab Regelalter noch pflegen, weil dann auch weiterhin Pflegebeiträge für Sie gezahlt werden.
Danke!
Ja genau, wann gezahlt wird, ist bei der Rentenhöhe egal, nur der frühestmögliche Rentenbeginn soll nicht verpasst werden.
Es sind nur 11 Monate für Pflege (plus nochmal 11 nach Rentenbeginn bis zum Erreichen der Altersgrenze im Versorgungswerk).
Zuvor gab es aber 21 Monate freiwillige Beiträge, die sich möglichst amortisieren sollen.
Hallo Vivo,
sofern die erforderliche Vorversicherungszeit im November erfüllt ist, bestünde ab Dezember der Rentenanspruch. Einer Rentenantragstellung im Herbst steht nichts entgegen, zumal Sie im Rentenantrag ja angeben, dass weitere Pflichtbeiträge durch die Pflegekasse entrichtet werden. Eine Ablehnung würde nur erfolgen, wenn die Pflegetätigkeit vor Ablauf der erforderlichen Vorversicherungszeit enden würde. In einem solchen Fall sollten Sie dann eine frw. Beitragszahlung in Erwägung ziehen.
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