Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wann Beginn der EMR?

von Wunschname03.05.2024 | 10:51
288 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hey Forum, AU seit Dezember 2022- Reha Antrag 3/23 gestellt - Ablehnung im Mai 23/ ebenso der Widerspruch im August 23- abgelehnt - .. Oktober 23- Rentenantrag gestellt.. Mittwoch hab ich bescheid von der DRV bekommen+ befristete volle EMR - rückwirkend ab 07/23--- Wieso, weshalb warum...nicht erst ab Antragstellung..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wunschname,

 

bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Einzelfälle nicht pauschal in diesem Forum beantwortet werden können. Beachten Sie hierbei aber folgende Hinweise, die schlussendlich nur Vermutungen sind: 

 

Befristete Renten werden frühestens nach Ablauf des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Arbeitsunfähig waren Sie ab Dezember 2022 (Eintritt der Erwerbsminderung?), Rentenbeginn ist Juli 2023, somit wären wir genau beim 7. Kalendermonat nach Beginn Ihrer AU

 

Ob dies die Antwort ist, wird Ihnen im Rentenbescheid erläutert, stellen Sie gern die Rückfrage an Ihre zuständige Sachbearbeitung, die im Bescheid ersichtlich sein sollte.

 

Ihr Expertenforum

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Renteam 03.05.2024 | 11:03
eine befristete Rente gibt es erst ab dem 7. Monat nach Leistungsfall. Da es so aussieht, als wenn die AU im Dezember 2022 der Leistungsfall ist und 7 Monate danach ist der 01.07.23. Somit ist der Rentenbeginn schlüssig
ähmam 03.05.2024 | 11:03
Hey Wunschname, frag halt mal den Sachbearbeiter, der den Bescheid geschickt hat.
Bescheid lesen!am 03.05.2024 | 11:27
Oder lesen Deinen Rentenbescheid auch über die 1.Seite hinaus. Da steht alles drin!
gut überlegenam 03.05.2024 | 12:18
Lesen Sie nicht nur in Ihrem Rentenbescheid nach, sondern auch bereits die Begründungen, weshalb die zunächst beantragte Reha abgelehnt wurde. Hier auch nur die 'Vermutung', dass durch eine Reha keine Aussicht auf Besserung gesehen wurde. Bereits der Reha-Antrag kann aber als Rentenantrag gewertet werden. Das hatten Sie so auch unterschrieben. Bekräftigt haben Sie dann Ihren Wunsch auf eine EM-Rente mit dem formellen Antrag im Oktober. Da dies gleich nach dem Widerspruchsbescheid erfolgte, war dies 'fristgerecht', um das ursprüngliche Datum des Rehaantrages als Antragsdatum zu nehmen. Und damit ergäbe sich dann wie bereits von anderen dargestellt, der 7. Monat nach Eintritt der EM als Rentenbeginn. Letztendlich haben Sie ja keinen Nachteil dadurch, denn auch wenn nun Erstattungsansprüche für z.B. KG/ALG gestellt werden, werden diese direkt von der DRV aus dem Nachzahlungsbetrag Ihrer Rente beglichen. Sollte diese nicht ausreichen, müssen Sie selbst aber nichts weiter erstatten, erhalten aber auch keine Nachzahlung. Erst ab dem Tag, an dem dann das KG/ALG eingestellt wurde, steht Ihnen dann die EM-Rente zur Verfügung.
gut überlegenam 03.05.2024 | 13:28
Im Schreiben müsste etwas dazu stehen. Einerseits der (rückwirkende) Rentenbeginn, dann, dass ein Nachzahlungsbetrag vorläufig einbehalten wird und ab wann die Zahlung der 'laufenden Rente' dann beginnt. Wenn der Bescheid nun ganz aktuell ist, dürfte dies (laufende Zahlung) ab 01.06.2024 sein (einfach nachlesen!) Bekommen Sie aktuell denn noch Krankengeld? Sind die maximalen 18 Monate nicht schon 'abgelaufen' ? Jedenfalls würde nun die KG mit dem Rentenbescheid (die Mitteilung erhält sie von der DRV) die Zahlung sofort einstellen. Entsprechend, falls Sie nun doch ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit erhalten. Und ab dem rückwirkenden Rentenbeginn (Anspruch auf 'Leistung' der Rente) würde monats/tagesgenau verrechnet werden, wo KG/ALG parallel zusammentreffen. Wenn Sie nicht die ganze Zeit im KG-Bezug (oder ALGI) waren, sondern wieder gearbeitet hatten (was Sie ja durften), dann würde das Einkommen aus der Tätigkeit als Hinzuverdienst berechnet werden. Auch hierzu finden Sie im Rentenbescheid Hinweise (unter Hinzuverdienst). Gern erklärt Ihnen auch die zuständige DRV, was da nun im Einzelnen so in Ihrem Rentenbescheid steht und welche 'Konsequenzen' das hat. Ich hoffe natürlich dennoch, das meine Hinweise Ihnen helfen :-) Sofern Erstattungen an andere fällig sind, erhalten Sie dann aber auch noch einen neuen Bescheid, aus dem hervorgeht, was verrechnet oder als Hinzuverdienst berücksichtigt wurde.
gut überlegenam 03.05.2024 | 13:39
so, noch mal genau nachgelesen :-) AU seit Dezember 2022 + 18 Monate (wäre der maximale Bezugszeitraum), Sie erhielten also wohl noch Krankengeld (?) Und dann gilt der bereits beschriebene Einstellungs-/Erstattungsteil. Bis also dann die Ihnen zustehende Nachzahlung (letzter Tag KG-Anspruch wäre ein Tag vor Datum des Rentenbescheides) bis zum Beginn des Monats der 'laufenden' Rentenzahlung überwiesen wird, können noch einige Tage/Wochen vergehen. Das hängt davon ab, wie schnell die Krankenkasse die Erstattungsbeträge berechnet und einfordert. Krankengeld wird aber immer im Nachhinein überwiesen, eine Zahlung müssten Sie also von dort noch erhalten (Datum letzte AU bis Datum Rentenbescheid).
Deutschland verdummt!am 03.05.2024 | 15:38
Vom Gefühl her, können viele Fragesteller nicht mal richtig schreiben oder lesen. Wie soll das denn dann noch mit dem Verstehen gehen? Deutschland verdummt langsam aber sicher!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026