Hallo Wunschname,
bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Einzelfälle nicht pauschal in diesem Forum beantwortet werden können. Beachten Sie hierbei aber folgende Hinweise, die schlussendlich nur Vermutungen sind:
Befristete Renten werden frühestens nach Ablauf des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Arbeitsunfähig waren Sie ab Dezember 2022 (Eintritt der Erwerbsminderung?), Rentenbeginn ist Juli 2023, somit wären wir genau beim 7. Kalendermonat nach Beginn Ihrer AU.
Ob dies die Antwort ist, wird Ihnen im Rentenbescheid erläutert, stellen Sie gern die Rückfrage an Ihre zuständige Sachbearbeitung, die im Bescheid ersichtlich sein sollte.
Ihr Expertenforum