Über bzw. mit Hilfe des Sozialmedizinische Dienst wird der Leistungsfall festgestellt. Der Beginn der Erwerbsminderungsrente hängt dann aber von diesem Leistungsfall i.V.m. der Antragstellung ab.
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Zur Experten-Antwort springenWas stimmt denn nun?[quote="Karl II."] [quote="Klara"] Der Zeitpunkt der EMR bestimmt der sozialmedizinischer Dienst der DRV.Falsch! Der Rentenbeginn kann nicht in der Vergangenheit liegen. Wenn die Versicherte den Antrag stellt, beginnt der Rentenanspruch. Nicht Früher!
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Über bzw. mit Hilfe des Sozialmedizinische Dienst wird der Leistungsfall festgestellt. Der Beginn der Erwerbsminderungsrente hängt dann aber von diesem Leistungsfall i.V.m. der Antragstellung ab.
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