Was stimmt denn nun?[quote="Karl II."] [quote="Klara"] Der Zeitpunkt der EMR bestimmt der sozialmedizinischer Dienst der DRV.Falsch! Der Rentenbeginn kann nicht in der Vergangenheit liegen. Wenn die Versicherte den Antrag stellt, beginnt der Rentenanspruch. Nicht Früher!
Über bzw. mit Hilfe des Sozialmedizinische Dienst wird der Leistungsfall festgestellt. Der Beginn der Erwerbsminderungsrente hängt dann aber von diesem Leistungsfall i.V.m. der Antragstellung ab.
Hallo Fee Z,
ich denke es wäre viel zielführender wenn Sie oder die Bekannte um die es geht sich die Zeit für eine persönliche Beratung bei der DRV nehmen würden.
Dort können die diversen Probleme besprochen werden. Ist m.E. sinnvoller als alles hier online klären zu vollen (und doch die Hälfte nicht zu verstehen). Vor allem sind Sie dort bei Fachleuten was hier im Forum nicht bei allen Antwortgebern garantiert ist.
Aber wenn Sie das nicht wollen, können Sie auch weiter das Forum bemühen. Obs aber hilft???
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