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Experten-Antwort

Wann beginnt der Rentenanspruch?

von Fee Z.09.02.2017 | 16:46
1594 Ansichten
7 Antworten
[quote="Karl II."] [quote="Klara"] Der Zeitpunkt der EMR bestimmt der sozialmedizinischer Dienst der DRV.
Falsch! Der Rentenbeginn kann nicht in der Vergangenheit liegen. Wenn die Versicherte den Antrag stellt, beginnt der Rentenanspruch. Nicht Früher!
Was stimmt denn nun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2017 | 09:18

Über bzw. mit Hilfe des Sozialmedizinische Dienst wird der Leistungsfall festgestellt. Der Beginn der Erwerbsminderungsrente hängt dann aber von diesem Leistungsfall i.V.m. der Antragstellung ab.

6 Antworten

Winnetouam 09.02.2017 | 17:24
Der Rentenanspruch beginnt in Deutschland mit der Geburt und endet mit dem Tode. Bei Asylanten beginnt der Rentenanspruch bereits bei Grenzübertritt nach Deutschland
SEam 09.02.2017 | 17:28
Hallo Fee, Der Begriff "Leistungsfall" bezeichnet im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung den Zeitpunkt, in dem sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rentenleistung erfüllt sind. Der Leistungsfall setzt den Eintritt des Ereignisses voraus, das für die Leistung vorgeschrieben ist, z. B. bei der Altersrente das Erreichen eines bestimmten Lebensjahres, bei der Erwerbsminderungsrente den Eintritt der Erwerbsminderung. Im Feststellungsverfahren für eine Erwerbsminderungsrente kommt es darauf an, ein konkretes Datum für den Eintritt einer leistungsrelevanten Einschränkung im Erwerbsleben (Eintritt der Erwerbsminderung) zu bestimmen. Bei der sozialmedizinischen gutachtlichen Bewertung kann dieses Datum z. B. ein akutes Ereignis (apoplektischer Insult, Herzinfarkt, Unfall) eine akute Verschlechterung des Krankheitsbildes Schwieriger ist die Festlegung eines Datums für den Eintritt der Erwerbsminderung, wenn die vorliegenden Daten keine sichere Einschätzung der medizinischen Konstellation zulassen, z. B. bei chronischen oder schleichend progredient verlaufenden Erkrankungen. Ein Gutachter muss dann hilfsweise auf andere Ereignisse zurückgreifen, z. B.: Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit, wenn das Ausmaß der jetzigen Erkrankung bereits zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat; Datum der Berufs-/Arbeitsaufgabe aus Krankheitsgründen; Datum einer stationären Krankenhausaufnahme. Das Datum des Reha-/Rentenantrages kommt höchstens dann in Betracht, wenn –gegebenenfalls nach weiteren Ermittlungen- keinerlei andere Anhaltspunkte festzustellen sind und angenommen werden muss, dass der/die Versicherte sich selbst spätestens im Antragszeitpunkt in relevantem Umfang als erwerbsgemindert eingeschätzt hat. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_…
Rentensputnikam 09.02.2017 | 17:36
An Fee Z.: Sie befinden sich hier in einem offenen Forum, wo jeder (auch diejenigen ohne jegliche rentenrechtliche Kenntnisse) seinen Beitrag leisten kann. Daher dürfen Sie solche Kommentare wie von Karl II. nicht überbewerten. Im Übrigen haben Ihnen die meisten User hier schon alles korrekt erläutert. Was Sie davon jetzt glauben oder nicht, entscheiden Sie für Sich ganz alleine. MfG
W*lfgangam 09.02.2017 | 19:32
Hallo Fee Z., der Rentenbeginn ist nicht mit dem Leistungs-/Versicherungsfall identisch. Allein schon eine 'verspätete' Antragsstellung - wobei auch das wieder diskutabel/aufklärungsbedürftig ist - setzt da schon wieder andere Fristenregelungen in Gang. Gruß w. PS: habe Karl II' Beitrags/den Thread noch nicht gelesen - deutet aber hier bereits auf völlige Unkenntnis /'ich hab da mal was gehört' hin ...zugleich auf Leichtgläubigkeit, 'richtige' von falschen Antworten zu unterscheiden ;-)
KSCam 09.02.2017 | 21:12
Hallo Fee Z, ich denke es wäre viel zielführender wenn Sie oder die Bekannte um die es geht sich die Zeit für eine persönliche Beratung bei der DRV nehmen würden. Dort können die diversen Probleme besprochen werden. Ist m.E. sinnvoller als alles hier online klären zu vollen (und doch die Hälfte nicht zu verstehen). Vor allem sind Sie dort bei Fachleuten was hier im Forum nicht bei allen Antwortgebern garantiert ist. Aber wenn Sie das nicht wollen, können Sie auch weiter das Forum bemühen. Obs aber hilft???
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