Hallo Hallo 24,
wir gehen davon aus, dass Sie aufgrund eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe oder eines Antrags auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei der Rentenversicherung bei einem Gutachter waren.
In der Regel wird keine Bestätigung verschickt. Auch Kopien werden regelhaft nicht versendet. Wollen Sie das Gutachten einsehen, so haben Sie grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht. Dies sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abklären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung