Für die Frage ob eine Rente wegen EM (als volle EM) auf Zeit oder auf Dauer geleistet wird, ist die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung entscheidend.
Diese Unterlagen liegen keinem Forumsteilnehmer vor, weshalb solche Fragen bevorzugt beim zuständigen Rentenversicherungsträger abzuklären sind.
Lediglich zur Information sei darauf hingewiesen, dass nach geltender Rechtslage Renten wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich auf Zeit (vgl. auch § 102 Sozialgesetzbuch VI) zu leisten sind, und im Regelfall erst bei unter drei stündigem Restleistungsvermögen für zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes die Prüfung einer Dauerberentung in Betracht kommt - was letztlich von der Besserungsprognose der Indikation abhängt.
MfG