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Experten-Antwort

Wann darf ich in Altersrente gehen? Schwerbeh. JG 1970

von hilfmir01.04.2014 | 14:12
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5 Antworten

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Guten Tag. Ich bin Jahrgang 1970 und habe einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit 60%. Ich beziehe eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Es wird damit gerechnet, dass diese bis zur Altersrente jeweils in Schritten verlängert wird (wurde bereits schon 2x je 3J. verlängert). Bitte gehen Sie davon aus, dass dies so eintrifft! Frage: Mit welchem Alter kann ich dann in Altersrente gehen? Mit 60 (wg. Schwerbehinderung?) Mit 63 (Ausbildung mit 16J, danach 21J Erwerbstätig (davon 2 Jahre ALG1,Krankengeld) Oder erst mit 67 Jahre? Kann man das jetzt sagen, sollte sich am jetzigen Stand (EMR) nichts ändern? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hilfmir,

Ihre Anfrage lässt sich nur recht wackelig und unzuverlässig beantworten.

Zunächst einmal müssen 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen um überhaupt über eine Altersrente wegen Schwerbehinderung nachdenken zu dürfen. Außerdem muss natürlich der Schwerbehindertenausweis gültig bleiben.

Bei Geburtsjahrgang 1970 könnten Sie dann mit 65 ohne Abzug (ab 62 mit Abzug) eine Schwerbehindertenaltersrente bekommen.

Was der Gesetzgeber in Zukunft noch so alles plant kann sowieso niemand verhersehen. Ich denke Sie haben bis Mitte/Ende fünfzig noch viele Gelegenheiten bei Ihrem Rententräger vorstellig zu werden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten um im zeitlich überschaubaren Rahmen aktuelle Informationen zu bekommen.

Heute 20 Jahre in die (möglicherweise dann bestehende) Zukunft denken und kalkulieren ist sicherlich wenig hilfreich.

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4 Antworten

W*lfgangam 01.04.2014 | 19:58
Hallo hilfmir, sofern die EMRT bis zur Altersgrenze weiter läuft, würden Sie nach aktueller Rechtslage den jetzigen Abschlag - auch mit 65 ! - behalten. Zurzeit ist es so, dass nach Neuberechnung einer EMRT im Alter fast immer (zunächst) einer kleinerer Rentenbetrag ermittelt wird, die Altersrente dann aber mit dem (alten) höheren Betrag der EMRT weitergezahlt wird. Aktuell kann eine Altersrente daher nicht kleiner werden, was in 20 Jahren ist ... Gruß w.
Fredam 01.04.2014 | 19:10
Kann Ihnen egal sein, mehr wird es nicht werden.
DarkKnight RVam 04.04.2014 | 10:12
Manchmal erschrecken mich die Antworten des Experten ein wenig...... Abschlagsfreie Altersrente nach vorhergehendem Bezug einer abschlagsbehafteten Erwerbsminderungsrente....respekt....wusste nicht, dass das möglich ist!! :-o Spaß beiseite...ist natürlich nicht möglich, wie Wolle es bereits geschrieben hat. Insofern brauchen sie sich keine Gedanken darüber machen, wann Sie in die Altersrente wechseln können bzw. wollen. In der Regel reicht es, wenn Sie die Regelaltersrente mit 67 nehmen, weil sich an der Rentenhöhe nach Umwandlung nix ändert! 8-)
W*lfgangam 07.04.2014 | 22:37
Zitat von DarkKnight RV anzeigenausblenden
...der 1. SoFa/Beamtenanwärter-Trupp, der nach einer Woche ins 'kalte' Wasser geworfen wird *g Schlimm nur, dass keine Korrektur der Aussage(n) hier erfolgt - man, Fehler kann jeder machen (ich eingeschlossen!, da nicht DRV muss ich dafür keine Beichte ablegen ;-) ) ...das Wenigste wäre ein 'Sorry, hab ich falsch gesehen/verstanden, richtig ist ...' und würde jeder bei den komplexen Fragen/Themen verstehen. Gruß w.
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