Hallo hilfmir,
Ihre Anfrage lässt sich nur recht wackelig und unzuverlässig beantworten.
Zunächst einmal müssen 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen um überhaupt über eine Altersrente wegen Schwerbehinderung nachdenken zu dürfen. Außerdem muss natürlich der Schwerbehindertenausweis gültig bleiben.
Bei Geburtsjahrgang 1970 könnten Sie dann mit 65 ohne Abzug (ab 62 mit Abzug) eine Schwerbehindertenaltersrente bekommen.
Was der Gesetzgeber in Zukunft noch so alles plant kann sowieso niemand verhersehen. Ich denke Sie haben bis Mitte/Ende fünfzig noch viele Gelegenheiten bei Ihrem Rententräger vorstellig zu werden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten um im zeitlich überschaubaren Rahmen aktuelle Informationen zu bekommen.
Heute 20 Jahre in die (möglicherweise dann bestehende) Zukunft denken und kalkulieren ist sicherlich wenig hilfreich.