Hallo berufsneueinsteiger,
als Bezieher einer [Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html sind Sie dazu verpflichtet (siehe Hinweise im Rentenbescheid) jeden Hinzuverdienst bzw. jede Änderung beim Hinzuverdinst Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Wenn Sie dieser Mitteilungspflicht bereits durch eine schriftliche Angabe an Ihren Rentenversicherungsträger nachgekommen sind, haben Sie alles richtig gemacht und werden einen entsprechenden Bescheid über eventuelle Änderungen der laufenden Erwerbsminderungsrente erhalten. Wenn Sie allerdings davon ausgehen, dass Ihr Neuanstieg in das Berufsleben "automatisch" vom Arbeitgeber an Ihren Rentenversicherungsträger gemeldet wird und Sie damit Ihren Mitteilungspflichten nicht nachkommen brauchen, so wird es zu einer vermeidbaren Überzahlung Ihrer Rente kommen. Denn Ihre Sachbearbeitung beim zuständigen Rentenversicherungsträger würde erst bei der Jahresmeldung durch Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Krankenversicherung (als Einzugsstelle Ihrer Rentenversicherungsbeiträge) Kenntnis von Ihrer neuen Beschäftigung erhalten, so dass es zu einer monatelangen Überzahlung und einer entsprechenden Rückforderung kommen kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn sie schreiben dass ihre EM-Rente bis 2035 zugesagt ist, kann es sich nur um einen FAKE-Beitrag handeln.
Bei meinen Arbeitgebern 1 und 2 hatte ich den Beitragsgruppenschlüssel 1111, bei Arbeitgeber 3 den Beitragsgruppenschlüssel 3101. Wie es jetzt bei Arbeitgeber 4 aus sieht, keine Ahnung.
Zwischen Arbeitgeber 1 und Arbeitgeber 2 war ich arbeitslos, habe allerdings nicht mehr vom Grundsicherungsamt Grundsicherung nach § 12 bekommen, sondern vom Jobcenter Arbeitslosenhilfe nach § 2. Allerdings hat das Jobcenter die Erwerbsminderungsrente verrechnet.
Allerdings bin ich schon vor Arbeitsaufnahme bei Arbeitgeber 1 von Grundsicherung nach § 12 in Arbeitslosenhilfe nach § 2 gerutscht, da notwendige Weiterbildungen nicht das Sozialamt übernimmt, sondern das Arbeitsamt/Jobcenter.
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