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Wann endet die Krankengeldzahlung?

von Karin28.03.2010 | 20:24
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7 Antworten

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Hallo, ich habe folgendes Problem: Seit ca. 12 Monaten beziehe ich Krankengeld. Die letzte Bescheinigung für die Krankengeldzahlung (Auszahlungsschein) wurde von meinem behandelnden Arzt am 01.03.2010 ausgestellt. Mit Bescheid vom 17.03.2010 hat mir nun die DRV die volle Erwerbsminderungsrente ab 01.03.2009 bewilligt. Der Bescheid ging mir am 20.03.2010 zu. Die Krankenkasse hat wohl die Mitteilung der DRV bereits am 19.03.2010 erhalten. Prompt wurde mir von meiner Krankenkasse mitgeteilt, dass nun rückwirkend zum 01.03.2010 das Krankengeld eingestellt wird. Vom 02.03.2010 bis zum 19.03.2010 wird kein Krankengeld mehr ausbezahlt. Ist das in Ordnung? Ich finde das ungerecht. Nach meinem empfinden, sollte doch die Krankenkasse wenigstens bis zum Zugang des Bescheids Krankengeld zahlen. Ich bin doch auch weiterhin arbeitsunfähig. Ich habe mir diese Woche wieder eine Bescheinigung über die Krankengeldzahlung ausstellen lassen. Ich bin gespannt auf die Antworten. Gruß Karin.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Karin,

mit der Bescheiderteilung erhält die Krankenkasse als erstattungsberechtigte Stelle einen Bescheidsabdruck. Es ist gängige Praxis, dass die Krankenkasse daraufhin die Zahlung einstellt.

6 Antworten

Schadeam 28.03.2010 | 20:40
Wie wäre es mit dieser Frage die Fachleute der Krankenkasse und nicht das Rentenforum zu bemühen? Wo kaufen Sie Brot? Ach ja, beim Schuster natürlich.
schusterbäckeram 28.03.2010 | 21:05
Die Rente wird nachschüssig gezahlt. Somit bekommen sie das Geld für den März von der DRV. Wenn die Krankenkasse weiter zahlen würde, müsste das Geld eh´wieder zurückgezahlt werden. Doppeltes Einkommen geht nicht.
Du meine Güteam 28.03.2010 | 21:24
Seien Sie froh, dass Sie die Beitrags- und Steuerzahler so unterstützen. Das muss auch einmal gesagt werden!
Krämeram 28.03.2010 | 21:04
Das Verhalten der Krankenkasse ist in ihrem Fall völlig korrekt und gängige Praxis. Sobald die Krankenkasse von der RV über die Genehmigung ihrer EM-Rente in Kenntnis gesetzt wird ( und das geht sehr schnell innerhalb 1-2 Tagen - wie Sie ja auch selber bemerkt haben ) , stellt die Krankenkasse sofort und rückwirkend per Datum des letzten vorlegten Auszahlungsscheines die KK-Geld Zahlung ein. Da können Sich nichts gegen machen. Das ist gängige Verfahrenspraxis und gesetzlich auch so festgelegt. Das Einreichen des neuen Krankengeldauszahlscheines können sie sich jetzt also sparen..... Da Sie auch bereits die Rente für März bekommen , würde ja wenn noch mal für den halben Monat März das KK-Geld ausbezahlt quasi eine Doppelzahlung erfolgen, was zum einen verboten ist und dann ja nochmal später verrechnet werden müsste. Das Sie nun den Rentenbescheid erst 1 Tag später als die KK erhalten haben, ist sicher dem unterschiedlichem Postlauf zu verdanken und damit nicht zu ändern. Das Sie der eine Tag stört , verstehe ich nicht so recht... Da Sie dann ja auch wahrscheinlich wohl schon jetzt zum Ende März die erste Rentenzahlung oder auch eine Rentennachzahlung erhalten werden, haben Sie ja auch insofern keine Zahlungslücke. Wobei natürlich jetzt erst einmal die Krankenkasse gegenüber der RV ihre Ansprüche aus der Rentennachzahlung geltend machen wird und sich das an Sie gezahlte KK-Geld ab 1.3.09 ( Datum Beginn EM-rente ) zurückholen wird. Das geht aber normalerweise sehr fix. Falls eine Differenz dann noch zu ihren Gunsten übrig bleibt ( wenn Rente höher ausfällt, als das gezahlte KK-Geld - was aber nicht sehr oft der Fall ist... ) , wird ihnen dieser Betrag dann ja auch noch als Rentennachzahlung ausgezahlt werden. Wenn das ganze natürlich jetzt zeitlich bis Ende März nicht mehr klappt, werden Sie die 1. Rente wirklich erst Ende April bekommen. Eine eventuelle Nachzahlung würde aber in jedem Falle - wenn die Abrechnung zwischen RV und KK erledigt ist dann zwischendurch erfolgen. Das können Sie aber nur alles telefonisch mit beiden Stellen klären, wie weit die Verrechnungen fortgeschritten ist und wann die Zahlungen exakt dann an Sie erfolgen werden.
Karinam 29.03.2010 | 20:04
Hallo Experte, Ihre Antwort ist mir leider zu knapp. Mir geht es ja hauptsächlich um den Punkt, ob ich auch für die Zeit vom 02.03.2010 bis 29.03.2010 (Zugang Rentenbescheid) Krankengeld bekommen kann. Diesbezüglich hätte ich eine Antwort vom Fachmann. Vielen Dank. Karin.
Wolfgangam 29.03.2010 | 20:21
Hallo Karin, für Sozialleistungen gilt grundsätzlich das Monatsprinzip. Alles klar nun ...?! Gruß w.
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