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Experten-Antwort

Wann endet die Witwenrente

von Nina17.03.2022 | 15:23
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mich beschäftigt aktuell folgende Frage: Mein Mann, geboren 1966, verstarb im Jahr 2013. Ich selbst bin 1975 geboren. Unsere gemeinsame Tochter wird in diesem Monat 18 Jahre alt. Geheiratet haben wir 2001. Nach dem Tode meines Mannes erhielt ich die Auskunft, die große Witwenrente ende mit der Volljährigkeit unserer Tochter, ich erhielte dann die kleine Witwenrente lebenslang, so ich nicht erneut heirate. Ich habe bislang noch keine Post der Rentenversicherung dazu erhalten, meine telefonische Anfrage konnte man mir nicht seitens meiner Sachbearbeiterin beantworten, ich warte immer noch auf ihren Rückruf, deshalb bitte ich nun hie rum Hilfe. Ich verstehe die PDF der Rentenversicherung so, daß ich mit Ablauf diesen Monats aus der Witwenrente „falle“, da unsere Tochter 18 wird und wir nach neuem Recht veranlagt wurden, da wir zwar vor 2002 geheiratet haben, aber beide für die alte Regelung zu jung waren/sind. Ist das richtig? Mit bestem Dank für alle Antworten im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Nina,

wir schließen uns den Ausführungen der vorherigen User an:

Da Ihr Mann im Jahr 2013 verstorben ist, gilt für die große Witwenrente die Altersgrenze von 45 Jahren und 2 Monaten. (Das ist eine Übergangsregelung.) Da Sie die Altersgrenze überschritten haben, besteht für Sie der Anspruch auf die große Witwenrente fort.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Irrtum?am 17.03.2022 | 15:33
Ich denke, dass bei Ihnen sich gar nichts tut. Meines Wissens ist die Altersgrenze für die große Witwenrente bei einem Tod in 2013 45 Jahre und 2 Monate. Da Sie ja schon älter sind, haben Sie weiter Anspruch auf die Große Witwenrente. Würde ja auch dazu passen, dass die DRV sich nicht bei Ihnen meldet.
Witwenrenteam 17.03.2022 | 15:40
Sie erhalten bis zum 18. Lebensjahr des Kindes die große Witwenrente und dann erneut die große Witwenrente wenn Sie das 47. Lebensjahr vollendet haben. Die kleine Witwenrente wird nach neuem Hinterbliebenenrecht nur für 24 Monate nach dem Tod des Ehegatten gezahlt.
Ninaam 17.03.2022 | 15:52
Hallo Irrtum, die Sachbearbeiterin war sich selbst nicht sicher, auch ich bin es nicht, weil ja an altes und neues Recht Bedingungen geknüpft sind. Ich lese es so, daß wir vor 2002 verheiratet und einer vor 62 geboren sein müßte. Also zwei Bedingungen, von welchen wir ja nur die erste erfüllen. Die Kindeserziehung fällt ja mit der Volljährigkeit weg. Da denkt man, hinreichend intelligent zu sein und ist dann doch wieder zu blond ;)
Ninaam 17.03.2022 | 15:55
Herzlichen Dank auch für Ihre Antworten. Es würde Milch doch aktuell sehr erfreuen, wenn dem so wäre, da ich aktuell auf dieses Geld nicht gering angewiesen bin- die Pandemie macht mir mein selbständiges Berufsleben gerade doch etwas schwer und so kann ich jeden Cent wahrlich brauchen.
W°lfgangam 17.03.2022 | 19:07
Hallo Nina, es bleibt weiterhin bei der großen Witwenrente, das Sie das Alter dafür bereits erreicht haben. Der Freibetrag für eigenes/anrechenbares Einkommen neben der Witwenrente wird kleiner. Sofern Kind weiterhin in einer Schul- oder Berufsausbildung ist, bleibt es bei dem alten/höheren Freibetrag. Halbwaisenrente: fällt mit 18 weg - bleibt aber weiterhin bestehen, wenn Schul- oder Berufsausbildung vorliegt. Kümmern Sie sich dann etwa 3 Monate vom dem 18. Lbj. um den Weiterzahlungsantrag für die Waisenrente. Ooops ...lese gerade nach, dass sie diesen Monat 18 wird, dann wird es mit Weiterzahlungsantrag aber höchste Zeit - sofern noch Ausbildung besteht. Gruß w.
Ninaam 17.03.2022 | 19:58
Der Antrag auf Weiterzahlung der Halbwaisenrente ist natürlich erfolgt. ;) Vielen Dank für Ihre Antwort. Das beruhigt mich aktuell doch sehr.
Ninaam 18.03.2022 | 09:44
Ganz herzlichen Dank! Das hilft durch schwere Zeiten!
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