Guten Tag Nina,
wir schließen uns den Ausführungen der vorherigen User an:
Da Ihr Mann im Jahr 2013 verstorben ist, gilt für die große Witwenrente die Altersgrenze von 45 Jahren und 2 Monaten. (Das ist eine Übergangsregelung.) Da Sie die Altersgrenze überschritten haben, besteht für Sie der Anspruch auf die große Witwenrente fort.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung