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Experten-Antwort

Wann endet EU-Rente? Schwerbh.rente, Altersrente

von ElkeK11.07.2020 | 18:53
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3 Antworten

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Hallo! ich hab da mal eine Frage: Derzeitiger Stand: Ich beziehe derzeit eine unbefristete 100% EU-Rente. Altersrente könnte ich ab 66 (*1958) beziehen, also in meinem Fall Altersrente für langjährig Versicherte und Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze beides ab 2024 möglich. Der frühestmögliche Rentenbeginn bei vorzeitiger Inanspruchnahme mit Abzug: 2021 Option: Würde eine anerkennte Schwerbehinderung von 60 % vorliegen könnte ich bei vorzeitiger Inanspruchnahme eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab sofort (eigentlich seit 2019 möglich gewesen) beziehen. Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnte ich mit regulärem Rentenbeginn ab 2022 beziehen. Frage: Wie lange würde die EU-Rente längstens gezahlt? Bisher bis zur Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze 2024. Würde die DRV sagen, die reguläre Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnte ich ab 2022 in Anspruch nehmen, damit würde ab 2022 die EU-Rente entfallen, unabhängig davon, ob ich sie auch dann schon beantrage? Wenn ich zwar die Schwerbehinderung melden würde, aber aus welchen Gründen auch immer (soll hier nicht Gegenstand sein) erst ab Erreichen der "normalen" Regelaltersgrenze 2024 den Rentenbeginn beantragen würde, würde dann auch die EU-Rente bis dahin weiterbezahlt werden? Ich hoffe ich habe die Frage halbwegs verständlich rübergebracht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ElkeK,

eine Umstellung in eine vorzeitige Altersrente erfolgt ausschließlich auf Antrag. Wenn Sie einen solchen Antrag nicht stellen, erfolgt die Umstellung in die Regelaltersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 11.07.2020 | 19:06
Die Em Rente wird bis zur RegelAR (also bis 66) gezahlt. Außer Sie beantragen es früher. Ist somit ganz, ganz einfach.....
Modi1969am 12.07.2020 | 10:11
Hallo, Sie beziehen Ihre EM-Rente -wenn Sie nicht vorher tätig werden-bis zum Regelalter. Sie können jedoch jederzeit (Wartezeit vorausgesetzt) in Altersrente für Schwerbehinderte umwandeln. Rat: fordern Sie bei der Sachbearbeitung eine Probeberechnung zur Umwandlung in Altersrente an. Steigt die Rente, könnten Sie das Mehr entsprechend früher erhalten. Steigt die Rente nicht, bleiben Sie bis 66 in der EM-Rente. Die RV wird Sie dann einige Monate vor 66 aufrufen und die Umwandlung erbitten...
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