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Experten-Antwort

Wann erfahren Krankenkasse und Jobcenter von bewilligtem EMR-Bescheid

von Fragender14.09.2017 | 17:01
900 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, wenn eine Erwerbsminderungsrente genehmigt wurde von der DRV, wann und wer informiert dann die Krankenkasse und das Jobcenter? Macht das automatisch die DRV? Gruß und Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

=//= hat Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben!

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4 Antworten

Antworteram 14.09.2017 | 18:31
Lehnen Sie sich zurück. Wenn eine Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, läuft alles automatisch. Alle involvierten Ämter werden informiert, insbesondere das Jobcenter. :-)
Fragenderam 14.09.2017 | 18:40
@ Antworter, vielen Dank für die Information :-) Gruß
Fragenderam 15.09.2017 | 10:40
@ =//= vielen Dank für die Informationen :-)) viele Grüße
=//=am 15.09.2017 | 10:27
Alle erstattungsberechtigten Stellen (Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erhalten bei Bescheidserteilung eine Nachricht, damit ggfls. der Erstattungsanspruch geltend gemacht werden kann. Bei zeitlich befristeten vollen EM-Renten wird schon VOR Bescheidserteilung bei der Krankenkasse oder der AfA - nicht beim Jobcenter! - angefragt, wann das KG oder ALG I eingestellt wird, da EM vorliegt und der Rentenbeginn in der Zukunft liegt. Denn das KG und das ALG I wird in der Regel sofort nach Kenntnis über die vorliegende EM eingestellt. Die Rente beginnt dann tagegenau nach Einstellung der Leistung (§ 101 Abs. 1 a SGB VI).
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