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Experten-Antwort

Wann erfolgt Altersrente

von Angela30.08.2014 | 22:15
1494 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich bin 50 % schwerbehindert , geb. 21.03.1955 und erhalte Erwerbsminderungsrente. Wann würde ich die volle Altersrente erhalten und geht das automatisch oder muss man dafür einen Antrag erstellen. Vielen Dank, Angela

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.09.2014 | 12:02

Aufgrund Ihres GdB 50 und bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 60 Jahren und 9 Monaten beziehen.

Bei Ihrer Erwerbsminderungsrente wurden alle Zeiten, die bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegt wurden, berücksichtigt. Sollten danach z.B. noch Pflichtbeiträge gezahlt worden sein, kann sich die Altersrente erhöhen.

Niedriger wird sie aber in keinem Fall, da Sie auf den bisherigen Betrag Besitzschutz haben. Die Deutschen Rentenversicherung kann Ihnen die Höhe der Altersrente berechnen. Dies können Sie schriftlich bei der Sachbearbeitung beantragen. Sollte das für Sie in Frage kommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Automatisch wird die Erwerbsminderungsrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze umgewandelt.

8 Antworten

KSCam 30.08.2014 | 22:38
Bei Ihrem Jahrgang können Sie frühestens mit 60+9 Monaten Altersrente beantragen. Aber da die AR in aller Regel nicht höher werden wird, ist es eigentlich egal ab wann die Rente Altersrente heißt.
Schießl Konradam 31.08.2014 | 06:27
Mit 63 und 9 Monaten erhalten Sie die Altersrente mit 10,8% Abschlag. Dieser Abschlag gilt auch jetzt schon mit 10,8%. Es reicht also die Beantragung der Rente wenn Sie 63/9 erreicht haben, MfG.
Rentenprofiam 31.08.2014 | 14:33
Angela schrieb

Danke schön für die Info.

Dann stehen Ihnen auch nur 50 Prozent Rente zu. Nach §§ 4711 u. 4712 GmbH&CoKg, in Verbindung mit § 29 Naturgesetz erhöht sich der Rentenanspruch ab einem GdB 80 auf 100 Prozent. (oder ähnlich.....)
Angelaam 31.08.2014 | 10:57
Danke. Aber was stimmt denn nun?
Angelaam 31.08.2014 | 14:27
Danke schön für die Info.
GroKoam 31.08.2014 | 12:01
Angela schrieb

Danke schön für die Info.

KSC hat schon richtig geantwortet. Der Schießl, Konrad ist etwas verwirrt den muß man nicht beachten.
Sozialröchler?am 31.08.2014 | 21:30
Angela schrieb

Danke schön für die Info.

Nein, Sie haben einen Grad der Behinderung 50. Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel: "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch. Es wird schlicht gesagt: "Ich habe einen GdB von 50". http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9216/grad… Ihre Rentenhöhe wird sich voraussichtlich durch den Eintritt des neuen Leistungsfalls nicht ändern, sondern in bisheriger Höhe als "Besitzschutz" weiterhin gezahlt. Insofern lassen Sie sich beraten, ob Sie sich die Mühe der Antragstellung nicht sparen sollten. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, wird die Regelaltersrente von Amts wegen gewährt.
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