Aufgrund Ihres GdB 50 und bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 60 Jahren und 9 Monaten beziehen.
Bei Ihrer Erwerbsminderungsrente wurden alle Zeiten, die bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegt wurden, berücksichtigt. Sollten danach z.B. noch Pflichtbeiträge gezahlt worden sein, kann sich die Altersrente erhöhen.
Niedriger wird sie aber in keinem Fall, da Sie auf den bisherigen Betrag Besitzschutz haben. Die Deutschen Rentenversicherung kann Ihnen die Höhe der Altersrente berechnen. Dies können Sie schriftlich bei der Sachbearbeitung beantragen. Sollte das für Sie in Frage kommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Automatisch wird die Erwerbsminderungsrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze umgewandelt.