Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wann erfolgt bei einer unbefristeten EM Rente der Übergang zur Regelrente?

von Gunnar04.03.2023 | 12:50
105 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Bin Jahrgang 1959 und erhalte seit 09-2009 eine volle EM Rente. Wann erfolgt der Übergang für mich in eine Regelrente und habe ich dafür einen Antrag zu stellen? Gilt dann auch der Bestandsschutz, d. h., die Regelrente darf nicht niedriger sein als die vorherige EM Rente? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Gunnar,

die Regelaltersrente erhalten Sie mit 66 Jahren und 2 Monaten ab dem Monat nach Ihrem Geburtstag (Ausnahme: Sie sind am 1. Eines Monats geboren, dann bereits ab dem Geburtstagsmonat. Das genaue Datum ist in der Renteninformation angegeben. Bei einem fließenden Übergang besteht der Besitzschutz und die Bruttoente wird nicht niedriger werden.

Die Umwandlung muss tatsächlich beantragt werden, aber dafür sollten Sie von Ihrem Rententräger rechtzeitig einen Fragebogen zugeschickt bekommen. Ansonsten können Sie die Umwandlung auch mit dem Formular R0110 von sich aus beantragen oder Sie wenden sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder an Ihre Gemeinde.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Mikeam 04.03.2023 | 13:01
Sie müssen doch wissen, wann Sie das Regelrentenalter erreicht haben. Dann bekommen Sie rechtzeitig einen Antrag zugesandt und selbst wenn sie den nicht ausfüllen sollten, auch dann bekommen Sie ihre Regel-Altersrente bezahlt. An der Höhe ändert sich nichts.
Mikeam 04.03.2023 | 13:02
Wenn sie es ganz genau wissen wollen, ob sich an der Höhe doch noch ein paar Euro ändert, dann stellen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung auf Probeberechnung.
Peter T.am 04.03.2023 | 13:17
Ein kurzer Blick in ihren letzten Rentenbescheid mit der Bewilligung sagt auch sofort das Renteneintrittalter, denn die Rente wird bis zu diesem Zeitpunkt geleistet. Wenn nicht mehr als 24 Monate zwischen EMR und Altersrente liegen (wird sicherlich bei Ihnen so sein), dann bleibt es erst einmal. Mind. bei der Renten Höhe, wie bisher. Juli 2024 gibt es noch einmal 7,5 % oben drauf, neben der allgemeinen Erhöhung...
Abschlägeam 04.03.2023 | 13:28
Hallo Gunnar, je nach Geburtsmonat sind Sie irgendwann in 2025 alt genug für eine Regelaltersrente. Irgendwo steht das genaue Datum auch in Ihrem Rentenbescheid, da Sie ja eine 'unbefristete' EM-Rente erhalten oder Sie nutzen den Rentenbeginnrechner hier gleich rechts auf der Seite. Aufgrund des Bestandschutzes wird Ihre Altersrente nicht niedriger sein als die dann gültige EM-Rente. Die auch für Sie aber zum 01.07.2024 noch einmal um einen Zuschlag in Höhe von 7,5% erhöht wird gemäß §307i SGB VI, der zum 01.07.2024 in Kraft tritt. Das mit der von 'Mike' angeratenen Probeberechnung können Sie sich also eigentlich sparen... Und wenn dann der Wechsel in 2025 stattgefunden hat, berechnet das Finanzamt Ihren Freibetrag in EUR noch einmal aus der Jahresrente 2026 neu. Hierbei bleibt der %-Satz des Jahres 2009 mit 58% für den 'steuerpflichtigen Teil der Rente erhalten. Und seit 01.01.2023 dürfen Sie innerhalb der für EM-Vollrentner erlaubten Zeit (unter drei Stunden täglich/15 Stunden wöchentlich) nunmehr bis zu ca. 17.820,00 EUR hinzuverdienen, sofern Ihnen dies möglich ist (gesundheitlich/entsprechender Midijob), mit dem Sie Ihre Regelaltersrente noch erhöhen könnten, da Sie aus der Zurechnungszeit (bis 60 Jahre) bereits heraus sind. Auch wenn auch eine unbefristete EM-Rente 'jederzeit' überprüft werden kann, können Sie also eigentlich einfach entspannt weiter abwarten, denn so lange Sie nicht oder nur im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen arbeiten, wird Ihnen wohl kaum die schon so lange bestehende EM-Rente entzogen werden. Und falls doch, wechseln Sie dann eben umgehend vorher in eine vorgezogene Altersrente. Mehr Abschläge, als Sie bereits in Ihrer Rente haben, gibt es dann trotzdem nicht. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Gunnaram 09.03.2023 | 11:51
Guten Morgen, Vielen Dank für die konkrete Auskunft. In meinen Rentenbescheiden der letzten fünf Jahre habe ich hierzu keine Angaben gefunden. Finde Ihr Forum und die Beiträge Ihres Expertenteams richtig klasse. Beste Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026