Hallo Ü65,
meines Wissens sollte die Übermittlung abgeschlossen sein. Auch ich bitte Sie, sich mit Ihrem zuständigen Rententräger in Verbindung zu setzen, wenn die Meldung immer noch nicht abrufbar ist.
Hallo,
zumindest in unserem Hause sind die regulären Übermittlungen abgeschlossen! Einzelne Fehlerfälle, die ggf. durch die Sachbearbeitung aufbereitet werden müssen mal abgesehen. Die Meldungen erfolgten in einem ersten Schwung im Januar, Nachmeldungen Ende Februar. Mitte des Jahres werden Meldungen erfolgen für die nachträglich beantragten EPP und auch voraussichtlich Mitte des Jahres erfolgen Korrekturmeldungen für die Jahre 2021 und 2022 für die Fälle, bei denen ein Grundrentenzuschlag zur Auszahlung kam. Ich gehe davon aus (nein, genau weiss ich es nicht), dass die Meldefristen für alle Träger einheitlich sind!
Da es sich hier aber offenbar – das ergibt sich mir aus den vielen Antworten – um ein angebliches allgemeines Problem aller RV-Träger und darüber hinaus auch ganz anderer Stellen wie PKV und private Rentenversicherungen handelt, scheint es tatsächlich auch kein Übermittlungsproblem zu sein, welches durch die DRV in diesem Forum geklärt werden könnte oder müsste, sondern um ein Erfassungs- oder Abrufproblem.
Die EPP wird auch nicht bescheinigt. Sie wird gesondert übermittelt und automatisch vom Finanzamt als sonstige Einkünfte übernommen. Keiner hat die 300 € irgendwo reinzuschreiben.
@DRV
Die Frage bezog sich auf das elektronische Abrufverfahren des Steuerprogramms und hat erstmal nichts mit dem Papier zu tun was man sich bei der DRV anfordern.
Das ist seit einigen Jahren auch eigentlich überflüssig.
Wenn man wie im vorliegenden Fall das Abrufverfahren in seiner Steuersoftware aktiviert hat, werden die Daten der Rentenbezugsmitteilung (RBM) die über die ZfA der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt worden, dort angezeigt.
Diese Daten stimmen , wenn es nicht zu Sonderaktionen wie der EPP kommt, mit den Daten auf der Papierbescheinigung der DRV überein.
Insofern ist das genauso wie die Steuerbescheinigung der Riester-Beiträge oder der PKV Beiträge im Grunde Papierverschwendung, vor allem wenn man den elektronischen Datenabruf in seiner Steuersoftware nutzt.
Um auf die Ausgangsfrage einzugehen.
meine Vermutung ist, dass es aufgrund der Auszahlung der Energiepreispauschale
die bekanntlich zu Recht steuerpflichtig ist, zu Verzögerungen gekommen ist.
Auf der Papierbescheinigung Bescheinigung der DRV fehlt übrigens die EPP.
In der Steuersoftware TAX z.B. wird sie abgefragt, man kann sie eintragen.
Aktuell müssen nur Minijobber Angaben zur EPP machen, der Rest läuft automatisch (Lohnsteuerbescheinigung/Rentenmitteilung/Finanzamt). Schauen Sie ruhig mal in die Steuererklärungsformulare, da gibts sonst nichts anzugeben.Die EPP wird auch nicht bescheinigt. Sie wird gesondert übermittelt und automatisch vom Finanzamt als sonstige Einkünfte übernommen. Keiner hat die 300 € irgendwo reinzuschreiben.In der Steuersoftware TAX z.B. wird sie abgefragt, man kann sie eintragen.
In der Steuersoftware TAX z.B. wird sie abgefragt, man kann sie eintragen.
Eintragen zum Zwecke der Steuerberechnung aber übermittelt wird sie nicht.Die EPP wird auch nicht bescheinigt. Sie wird gesondert übermittelt und automatisch vom Finanzamt als sonstige Einkünfte übernommen. Keiner hat die 300 € irgendwo reinzuschreiben.In der Steuersoftware TAX z.B. wird sie abgefragt, man kann sie eintragen.
Ich habe meine Bescheinigung vor einer Woche extra noch mal angefordert und sie ist immer noch nicht da. Auch nicht im Belegabruf.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.