Hallo Ü65,
meines Wissens sollte die Übermittlung abgeschlossen sein. Auch ich bitte Sie, sich mit Ihrem zuständigen Rententräger in Verbindung zu setzen, wenn die Meldung immer noch nicht abrufbar ist.
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Hallo Ü65,
meines Wissens sollte die Übermittlung abgeschlossen sein. Auch ich bitte Sie, sich mit Ihrem zuständigen Rententräger in Verbindung zu setzen, wenn die Meldung immer noch nicht abrufbar ist.
Hallo,
zumindest in unserem Hause sind die regulären Übermittlungen abgeschlossen! Einzelne Fehlerfälle, die ggf. durch die Sachbearbeitung aufbereitet werden müssen mal abgesehen. Die Meldungen erfolgten in einem ersten Schwung im Januar, Nachmeldungen Ende Februar. Mitte des Jahres werden Meldungen erfolgen für die nachträglich beantragten EPP und auch voraussichtlich Mitte des Jahres erfolgen Korrekturmeldungen für die Jahre 2021 und 2022 für die Fälle, bei denen ein Grundrentenzuschlag zur Auszahlung kam. Ich gehe davon aus (nein, genau weiss ich es nicht), dass die Meldefristen für alle Träger einheitlich sind!
Da es sich hier aber offenbar – das ergibt sich mir aus den vielen Antworten – um ein angebliches allgemeines Problem aller RV-Träger und darüber hinaus auch ganz anderer Stellen wie PKV und private Rentenversicherungen handelt, scheint es tatsächlich auch kein Übermittlungsproblem zu sein, welches durch die DRV in diesem Forum geklärt werden könnte oder müsste, sondern um ein Erfassungs- oder Abrufproblem.
Aktuell müssen nur Minijobber Angaben zur EPP machen, der Rest läuft automatisch (Lohnsteuerbescheinigung/Rentenmitteilung/Finanzamt). Schauen Sie ruhig mal in die Steuererklärungsformulare, da gibts sonst nichts anzugeben.Die EPP wird auch nicht bescheinigt. Sie wird gesondert übermittelt und automatisch vom Finanzamt als sonstige Einkünfte übernommen. Keiner hat die 300 € irgendwo reinzuschreiben.In der Steuersoftware TAX z.B. wird sie abgefragt, man kann sie eintragen.
Eintragen zum Zwecke der Steuerberechnung aber übermittelt wird sie nicht.Die EPP wird auch nicht bescheinigt. Sie wird gesondert übermittelt und automatisch vom Finanzamt als sonstige Einkünfte übernommen. Keiner hat die 300 € irgendwo reinzuschreiben.In der Steuersoftware TAX z.B. wird sie abgefragt, man kann sie eintragen.
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