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Experten-Antwort

Wann erfolgt Rentenneuberechnung? Teilw. Rente endet!

von bernd9923.12.2015 | 17:40
1329 Ansichten
2 Antworten

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Hallo. Wer kann mir hier weiterhelfen. Meine befristete TeilEMR (Arbeitsmarktrente) wird nicht mehr verlängert. Ich fange also wieder Vollzeit an zu arbeiten. War auch mein Wunsch. Meine Arbeitsmarktrente wurde 1x verlängert. Also insgesamt 6 Jahre in Arbeitsmarktrente! Davor 1,5 Jahre in Krankengeld (aus Job raus), und danach per Aussteuerung in die Arbeitsmarktrente! Sonst ganz normaler Lebenslauf. Ausbildung, 25 Jahre Job... Krank...Rente... Frage: Wielange muß ich nun am Stück wieder arbeiten, um einen neuen Rentenanspruch zu haben? Ich weiß ja nicht, ob ich nicht in 1, 2 Jahren wieder "rückfällig" werde, und wieder in die teilweise oder voll EMR falle. Gibt es hier eine Regelung? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bernd99,

den Ausführungen von Heidie schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Heidieam 23.12.2015 | 18:01
Die bisherigen Rentenansprüche gehen nicht verloren. Im Rahmen der Wartezeitprüfung ist der Bezug der Rente eine Anrechnungszeit und somit ein Verlängerungstatbestand. Wenn Sie also nahtlos aus dem Rentenbezug in Beschäftigung wechseln, bleibt ihr Anspruch auch nahtlos bestehen.
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