Sehr geehrter Klaus,
nach der beabsichtigten Regelung könnten Sie voraussichtlich mit 63 Jahren eine Altersrente bekommen. Diese Altersrente würde sich, sofern Sie bereits seit einigen Jahren eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen erfahrungsgemäß nicht erhöhen. Wie gesagt, dieses kann nur ein überschlägiger Hinweis sein. Denn um wirklich genau sagen zu können, wann Sie mit welchen Optionen die Altersrente beanspruchen können fehlen einige Daten. Es könnte ja sein, dass Sie anerkannter Schwerbehinderter mit einem GdB von min. 50% sind.
Ggf. seit wann? Außerdem könnte es sein, dass Ihre Rente wegen Erwerbsminderung zwischenzeitlich wegfällt u. u. u.. Bei durchgängigem Bezug der Rente bis zur Erreichung der Altersgrenze für eine Altersrente besteht kein Grund für Befürchtungen. Zunächst gelten für Sie die in Ihrem Bescheid festgelegten Regelungen.