Der Gesetzgeber hat der Deutschen Rentenversicherung die Aufgabe übertragen, durch Maßnahmen zur Rehabilitation die erheblich gefährdete Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu bessern oder wiederherzustellen um möglichst eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Dies ist während des Bezuges einer vollen Erwerbsminderungsrente - auch auf Zeit - nicht möglich.
Wenn überhaupt, können Sie in dieser Zeit nur eine Leistung von der Krankenversicherung erhalten, wenn diese dort als medizinisch erforderlich angesehen wird. Diese Frage kann Ihnen nur Ihre Krankenversicherung beantworten.
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