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Experten-Antwort

Wann ist welcher Kostenträger zuständig?

von Bärbel 12.12.2018 | 11:32
175 Ansichten
2 Antworten
Ich beziehe eine volle, befristete Erwerbsminderungsrente aufgrund psychosomatischer Probleme, die sehr massiv sind. Ich bekam eine Reha im Winter17/18 dort wurde die Erwerbsminderungsrente festgestellt. Und nun brauche ich wieder stationäre Hilfe. Jedoch winden sich sowohl Kasse als auch DRV als Kostenträger raus. DRV begründet es so, dass ja im Moment nicht die Rede von wiederherstellen der Arbeitsfähigkeit ist und Kasse begründet es so, dass ich ja nicht akut gefährdet bin. Haben die Kostenträger recht? Hab ich tatsächlich keinen Anspruch auf Leistungen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.12.2018 | 14:48

Der Gesetzgeber hat der Deutschen Rentenversicherung die Aufgabe übertragen, durch Maßnahmen zur Rehabilitation die erheblich gefährdete Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu bessern oder wiederherzustellen um möglichst eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Dies ist während des Bezuges einer vollen Erwerbsminderungsrente - auch auf Zeit - nicht möglich.

Wenn überhaupt, können Sie in dieser Zeit nur eine Leistung von der Krankenversicherung erhalten, wenn diese dort als medizinisch erforderlich angesehen wird. Diese Frage kann Ihnen nur Ihre Krankenversicherung beantworten.

1 Antworten

Schorscham 12.12.2018 | 11:54
Wenn weder die DRV noch Ihre Krankenkasse eine Reha-Maßnahme für erforderlich halten, bleibt Ihnen nur ein Widerspruch. Dann würde Ihr Antrag noch einmal neu bewertet. MfG
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