Idealerweise sollte ein Rentenantrag etwa drei bis maximal sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, um eine pünktliche Zahlung zu gewährleisten. Zwar ist ein Antrag grundsätzlich auch früher möglich, jedoch können die für die Berechnung notwendigen Daten oftmals erst kurz vorher übermittelt werden. Ob eine Antragstellung schon mehr als sechs Monate vor dem geplanten Rentenbeginn in Ihrem speziellen Fall möglich und sinnvoll ist, sollte eventuell bei der für Sie zuständigen Deutschen Rentenversicherung abgeklärt werden.
Durchschnittlich benötigt die Deutsche Rentenversicherung für die Bearbeitung eines Rentenantrags in der Regel etwa zwei bis drei Monate, sofern alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden.
Für die Rentenantragstellung selbst gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, empfehlen wir Ihnen einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter in den Beratungsstellen sind Ihnen bei der Antragsaufnahme behilflich und leiten die Anträge direkt an die zuständigen Stellen weiter. Auch die Versichertenberaterinnen und -berater oder die Versichertenältesten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Anträge entgegen.
Was soll das bringen, den Antrag schon 8 Monate vorher zu stellen?
Die Krankenkasse kann Sie trotzdem jederzeit auffordern, einen Rehantrag zu stellen und Sie in Ihrem Dispositionsrecht einschränken. Wenn Sie das dann nicht machen, wird Ihr Krankengeld eingestellt. Ob Sie da einen Altersrenten-Antrag gestellt haben, ist der Krankenkasse völlig egal. Denn die Krankenkasse hofft dann, dass Sie möglichst lange rückwirkend eine EM-Rente bekommen und ein möglichst großer Krankengeld-Anteil an sie zurückerstattet wird.
Und was hat das mit Ihrem Arbeitgeber zu tun?
Wenn er Sie "loswerden" will, kann er Ihnen jederzeit kündigen, egal ob mit oder ohne Altersrentenantrag.Bei einer Schwerbehinderung braucht er dazu allerdings die Zustimmung des Integrationsamtes.
6 Monate vorher ist möglich, wäre kein Problem (und ob das aus DRV Sicht 2-3 Monate zu früh ist, kann Ihnen schnuppe sein)
Ob der AG wirklich eine Antragsbestätigung braucht kann Ihnen ein DRV Berater nicht sagen, das ist Arbeits- oder Tarifrecht. Eine cleverePersonalstelle weiß doch dass Sie schon ab 09/24 in Rente sein könnten.
Die Krankenkasse wird sich wohlweislich hüten Sie zur Reha aufzufordern, wenn die Kasse weiß dass die Altersrente schon beantragt ist. Denn dann hätte sie den „schwarzen Peter“ und müsste die Reha finanzieren……aber auch das ist kein Rententhema.
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