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Experten-Antwort

Wann kann ich frühestens den Rentenantrag stellen

von Littlegoaty 09.02.2026 | 19:46
1266 Ansichten
7 Antworten
Ich habe eine Schwerbehinderung von 50 %, bin im Oktober 1962 geboren und könnte gemäß Online Auskunft der DRV am 01.10.2026 mit dann 2,7 % Abschlag in Rente gehen. Wann könnte ich frühestens bei der DRV den Rentenantrag stellen? Mir ist bekannt, dass man normalerweise 3-4 Monate vor Rentenbeginn den Antrag stellen sollte. Aber ist es auch bereits früher möglich - auch wenn der Antrag dann bei der DRV erstmal liegen bleibt und erst später bearbeitet wird? Hintergrund ist, dass ich eine Bestätigung das der Antrag gestellt wurde, frühestens möglich aufgrund eines aktuellen Bezuges von Krankengeld sowohl für die Krankenversicherung, als auch für meinen Arbeitgeber benötige. Weitere Frage: Besteht die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren und den Antrag in einer Beratungsstelle mit Hilfe eines Sachbearbeiters zu stellen? Ich habe mir den Antrag angeschaut und insbesondere durch meine Krankheit würde es mich überfordern, wenn ich den Antrag alleine ausfüllen müsste.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2026 | 08:11

Idealerweise sollte ein Rentenantrag etwa drei bis maximal sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, um eine pünktliche Zahlung zu gewährleisten. Zwar ist ein Antrag grundsätzlich auch früher möglich, jedoch können die für die Berechnung notwendigen Daten oftmals erst kurz vorher übermittelt werden. Ob eine Antragstellung schon mehr als sechs Monate vor dem geplanten Rentenbeginn in Ihrem speziellen Fall möglich und sinnvoll ist, sollte eventuell bei der für Sie zuständigen Deutschen Rentenversicherung abgeklärt werden. 

 

Durchschnittlich benötigt die Deutsche Rentenversicherung für die Bearbeitung eines Rentenantrags in der Regel etwa zwei bis drei Monate, sofern alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden. 

 

Für die Rentenantragstellung selbst gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, empfehlen wir Ihnen einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter in den Beratungsstellen sind Ihnen bei der Antragsaufnahme behilflich und leiten die Anträge direkt an die zuständigen Stellen weiter. Auch die Versichertenberaterinnen und -berater oder die Versichertenältesten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Anträge entgegen.

 

 

 

 

 

6 Antworten

Wozu?am 09.02.2026 | 19:59
Was soll das bringen, den Antrag schon 8 Monate vorher zu stellen? Die Krankenkasse kann Sie trotzdem jederzeit auffordern, einen Rehantrag zu stellen und Sie in Ihrem Dispositionsrecht einschränken. Wenn Sie das dann nicht machen, wird Ihr Krankengeld eingestellt. Ob Sie da einen Altersrenten-Antrag gestellt haben, ist der Krankenkasse völlig egal. Denn die Krankenkasse hofft dann, dass Sie möglichst lange rückwirkend eine EM-Rente bekommen und ein möglichst großer Krankengeld-Anteil an sie zurückerstattet wird. Und was hat das mit Ihrem Arbeitgeber zu tun? Wenn er Sie "loswerden" will, kann er Ihnen jederzeit kündigen, egal ob mit oder ohne Altersrentenantrag.Bei einer Schwerbehinderung braucht er dazu allerdings die Zustimmung des Integrationsamtes.
Schadeam 09.02.2026 | 20:17
6 Monate vorher ist möglich, wäre kein Problem (und ob das aus DRV Sicht 2-3 Monate zu früh ist, kann Ihnen schnuppe sein) Ob der AG wirklich eine Antragsbestätigung braucht kann Ihnen ein DRV Berater nicht sagen, das ist Arbeits- oder Tarifrecht. Eine cleverePersonalstelle weiß doch dass Sie schon ab 09/24 in Rente sein könnten. Die Krankenkasse wird sich wohlweislich hüten Sie zur Reha aufzufordern, wenn die Kasse weiß dass die Altersrente schon beantragt ist. Denn dann hätte sie den „schwarzen Peter“ und müsste die Reha finanzieren……aber auch das ist kein Rententhema.
Schade Ergänzungam 09.02.2026 | 20:21
Ob es für die Zusatzversicherung wichtig ist schon 6 Monate (oder mehr) vorher das Antragsdatum zu kennen, bezweifle ich auch, aber auch das ist nicht Thema dieses Forums.
Mario Mischok am 26.05.2026 | 12:08
Experte/in schrieb

Idealerweise sollte ein Rentenantrag etwa drei bis maximal sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, um eine pünktliche Zahlung zu gewährleisten. Zwar ist ein Antrag grundsätzlich auch früher möglich, jedoch können die für die Berechnung notwendigen Daten oftmals erst kurz vorher übermittelt werden. Ob eine Antragstellung schon mehr als sechs Monate vor dem geplanten Rentenbeginn in Ihrem speziellen Fall möglich und sinnvoll ist, sollte eventuell bei der für Sie zuständigen Deutschen Rentenversicherung abgeklärt werden. 

 

Durchschnittlich benötigt die Deutsche Rentenversicherung für die Bearbeitung eines Rentenantrags in der Regel etwa zwei bis drei Monate, sofern alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden. 

 

Für die Rentenantragstellung selbst gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, empfehlen wir Ihnen einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter in den Beratungsstellen sind Ihnen bei der Antragsaufnahme behilflich und leiten die Anträge direkt an die zuständigen Stellen weiter. Auch die Versichertenberaterinnen und -berater oder die Versichertenältesten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Anträge entgegen.

 

 

 

 

 

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