Hallo Arne,
der Bezug der Regelaltersrente ist ab 12/2038 (67 Jahre) möglich.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnten Sie ab 12/2036 (65 Jahre) beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie 45 Jahre mit anrechenbaren Versicherungszeiten zum Zeitpunkt des Rentenbeginns haben.
Die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) kann ab 12/2034 (63 Jahre) bezogen werden. Der Abschlag auf die Rente zum 63. Lebensjahr beträgt für den gesamten Rentenbezug 14,40 %. Voraussetzung ist hierbei, dass Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.
Sollten Sie einen Grad der Behinderung von mind. 50 haben, so können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 12/2033 (62 Jahre) mit 10,8 % Abschlägen in Anspruch nehmen. Ab 12/2036 (65 Jahre) kann die Altersrente ohne Abschlag in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist neben der Schwerbehinderung zum Rentenbeginn, dass Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.