Hallo Tom,
sofern Sie eine Leistung der DRV beziehen, auf die sich die Aufnahme einer Beschäftigung (auch ein Minijob) auswirken kann, sind Sie verpflichtet, dies der DRV mitzuteilen. So steht es auch im Rentenbescheid.
Die Mitteilung müssen Sie unverzüglich -also möglichst zeitnah- machen, sobald Sie wissen, dass Sie eine Beschäftigung aufnehmen.
Pauschal kann man das nicht am Erhalt des Arbeitsvertrages oder dem ersten Arbeitstag festmachen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung