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Experten-Antwort

Wann nach der rechtskräftigen Scheidung erfolgt der Versorgungsausgleich?

von Miroslav02.09.2019 | 13:46
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6 Antworten

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Hallo Foren-Gemeinde. Auf folgende Frage finde ich leider nirgendwo eine Antwort und hoffe hier auf eine Antwort. Meine Exfrau und ich sind seit März 2019 rechtskräftig geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde berechnet und vom Richter in dem Scheidungsurteil aufgenommen. Es wurde kein Widerspruch von uns beiden eingelegt. Wir sind gegenseitig in der Deutschen Rentenversicherung ausgleichspflichtig, als auch in diversen Versorgungskassen und Pensionsversicherungen. Alles als interne Teilung. Da es sich hier teilweise um 5-stellige Beträge handelt, würde uns beide (haben weiterhin ein gutes Verhältnis zueinander) interessieren, wann die Teilungen erfahrungsgemäß stattfinden. Nach der Scheidung haben weder meine Exfrau noch ich irgendwelche Informationen bekommen, wann die Teilungen ausgeführt werden. Geschieht dieses erst zum Renteneintritt oder innerhalb von x Wochen/Monaten nach der rechtskräftigen Scheidung? Oder müssen wir da noch irgendwelche Anträge stellen? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Miroslav

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Miroslav,

den Ausführungen von "!!!" schließen wir uns an.

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5 Antworten

Miroslavam 02.09.2019 | 15:25
Vielen Dank für Ihre Antworten. :-) Gibt es Erfahrungswerte wie lange so etwas dauern kann? Die Scheidung ist jetzt gut 6 Monate her. MfG Miroslav
!!!am 02.09.2019 | 13:56
Sie müssen keinen Antrag stellen. Sobald der Versorgungsträger die Rechtskraft des Versorgungsausgleiches vom Familiengericht erhalten hat (= muss nicht zwingend mit Rechtskraft der Scheidung identisch sein), bekommen Sie - zumindest bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern - eine Mitteilung, wie sich der Versorgungsausgleich auf die zukünftige Rente auswirkt.
Nunzioam 02.09.2019 | 15:36
Meine Erfahrung(nutzt Ihnen vermutlich gar nichts) Scheidung 2004,VA 2009.Bedenken Sie aber, dass beide Konten vollständig geklärt werden müssen, falls so etwas vordem noch nicht gemacht wurde.
Miroslavam 02.09.2019 | 16:59
Danke an alle für Ihre Antworten. :-) MfG Miroslav
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