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Wann nachfragen

von Lydia15.03.2007 | 11:05
1791 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen ich bin im Rentenwiderspruchsverfahren; war bei meinem letzten Gutachter am 18.01.; mittlerweile erhalte ich kein Nahtlosigkeitsgeld mehr und ALG2 bekomme ich nicht da mein Mann verdient, ich warte nun täglich auf einen Bescheid und bin schon ganz kirre; weil ich ja nun mich freiwillig Krankenversichern muss. ich will Berlin nicht unnötig stören, oder ist es nicht unverschämt da mal nachzuhaken. Kann ich jetzt schon mal nachhaken, oder ist es noch zu früh? danke Lydia

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.03.2007 | 11:14

Prüfen Sie zunächst mal, ob Sie über Ihren Mann in die Familienversicherung bei der KK reinkommen. Wenn nicht; bei der KK weitere Möglichkeiten erfragen.

Unabhängig davon können Sie zu jeder Zeit den Sachstand Ihres Verfahrens nachfragen; keine Angst.

2 Antworten

Lydiaam 15.03.2007 | 11:25
Danke!!! werde also anrufen. bei der KK waren wir schon ist komplizieret da mein Mann privat versichert ist... Lydia
Echoam 15.03.2007 | 19:38
Erfüllen Sie denn nicht die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner? Die Mitgliedschaft gilt dann doch bis zum Ende des Widerspruchverfahrens. Zwar müssen Sie auch hierfür die Beiträge zunächst selber zahlen, aber noch keine freiwillige Krankenversicherung abschließen.
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