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Experten-Antwort

Wann Rente wenn Wohnsitz in Österreich

von Michi11.02.2011 | 13:50
2653 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin April 1955 geboren und habe bis 2003 in Deutschland gearbeitet. Nach dem Tod meines Mannes bin ich 2005 nach Österreich verzogen und arbeite seit April 2006 in Österreich. Meine Frage, wann kann ich in Rente gehen ? Nach deutschen oder österreichische Recht ? Kann mir jemand weiter helfen ? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch sowohl in Deutschland als auch in Österreich erfüllen, können Sie in beiden Staaten später einen Rentenanspruch geltend machen.

Aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen einmal davon ausgehend, dass Sie auch in den persönlichen Geltungsbereich der Verordnung (EG) 883/2004 (Art. 2) fallen, würden für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (in beiden Staaten) die in beiden Staaten zurückgelegten Zeiten zusammengerechnet.

Die Rentenleistung würde aber nur aus den Zeiten erbracht, die Sie in dem jeweiligen Staat zurückgelegt haben.

Eine vorgezogene Altersrente könnte in Deutschland nach derzeit geltendem Recht ab dem 63. LJ in Anspruch genommen werden, falls die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt würde (Altersrente für langjährig Versicherte - § 36 SGB VI). Eine frühere Inanspruchnahme (ab dem 62.LJ; ggf. sogar früher) käme ansonsten nur unter weiteren Voraussetzungen (Vorliegen von Schwerbehinderung etc.) in Betracht (Altersrente für schwerbehinderte Menschen - §§ 37/236a SGB VI). Genaue Auskünfte können Ihnen die Beratungsstellen der Träger der Deutschen Rentenversicherung geben.

Hinsichtlich der Ansprüche in Österreich sollten Sie sich an den dortigen Versicherungsträger wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 11.02.2011 | 14:26
Sie erhalten später mal 2 Renten - der deutsche Rentenbeginn richtet sich nach den deutschen Gesetzen, der österreichische nach denen unseres Nachbarn. Lediglich wenn Mindestzeiten gefordert sind, werden die Zeiten aus beiden Staaten addiert. So könnte Ihr Jahrgang in D ab 63 in Rente gehen, wenn Sie insgesamt 35 Versicherungsjahre aufweisen und die dann geltenden Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten. Über die Altersgrenzen in Österreich sollten Sie sich bei den Rentenstellen Ihres Wohnsitzlandes erkundigen.
-_-am 11.02.2011 | 18:24
:P Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit Österreich zur Verfügung stehen. Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Am Alten Viehmarkt 2 84028 Landshut Telefon 0871 81-0 Telefax 0871 81-2140 http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de
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