Hallo Heidrun,
der Rentenbeginn ist abhängig vom Zeitpunkt der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Rente (hierbei insbesondere auch vom Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung) und vom Zeitpunkt der Antragstellung. Da diese Daten hier nicht bekannt sind, ist es leider auch nicht möglich eine konkrete Aussage zum möglichen Rentenbeginn zu machen. Ich kann Ihnen daher letztlich auch nur raten, den Rentenbescheid abzuwarten.