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Experten-Antwort

wann Rentenbeginn?

von Heidrun18.10.2017 | 17:02
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7 Antworten

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Hallo Ich bin seit Juni 2016 krankgeschrieben, Gutachtertermin wegen Ablehnung Reha (durch Ärzte) fand im August 2017 statt, Antrag auf EMRT wurde im September gestellt, Bescheid steht aus, wann wird Rentenbeginn sein? Grüße Heidi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidrun,

der Rentenbeginn ist abhängig vom Zeitpunkt der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Rente (hierbei insbesondere auch vom Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung) und vom Zeitpunkt der Antragstellung. Da diese Daten hier nicht bekannt sind, ist es leider auch nicht möglich eine konkrete Aussage zum möglichen Rentenbeginn zu machen. Ich kann Ihnen daher letztlich auch nur raten, den Rentenbescheid abzuwarten.

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6 Antworten

Juppam 18.10.2017 | 17:24
Ein Blick in meine Glaskugel sagt ganz klar, am 23.11.2017.
Heidrunam 18.10.2017 | 17:51
Allerwertester Jupp und Genervter, es würde völlig ausreichen, wenn Sie hierzu antworten, dass es nicht grundsätzlich das Datum der Krankschreibung oder des Rentenantrags ist. Auf Ihre spaßfreien Kommentare kann ich verzichten.
Genervteram 18.10.2017 | 17:29
Wie wäre es, wenn Sie den Bescheid abwarten? Hellseher sitzen nicht hier im Forum?
Lieselotteam 18.10.2017 | 19:42
Hallo Heidrun, das könnte ab Juni 2016 sein, oder das Rehadatum, oder das Antragsdatum und es könnte auch noch vor Juni 2016 sein, wann letztendlich Ihre Leistungsminderung tatsächlich eingetreten ist. Es bleibt leider nur abzuwarten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Onkel Ottoam 18.10.2017 | 19:46
Wie soll denn ein Foren User hier wissen mit welchem Hintergrund Sie eine Rente beantragen? Und Grundsätzlich, eine EM-Rente wird nicht einfach so zugesprochen, nur weil eine Reha abgelehnt wurde. Und selbst wenn, geschieht das nicht innerhalb weniger Wochen, sondern meist werden erstmal Gutachter tätig und es muss geprüft werden, ob Sie überhaupt die Rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen usw.
Genervteram 19.10.2017 | 05:54
Tja Heidrun,auch wenn Sie es nicht akzeptieren wollen, Sie müssen den Bescheid abwarten!
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