Guten Tag,
Sie brauchen in der von Ihnen geschilderten Situation nichts unternehmen. Der Eingang des von der Deutschen Rentenversicherung beauftragten Gutachtens wird durch die Sachbearbeitung überwacht. Die Rentenversicherung leitet auch das Erinnerungsverfahren gegenüber dem beauftragten Arzt/der beauftragten Ärztin im Falle zeitlicher Verzögerung ein. Bitte haben Sie Geduld.
Mit freundlichem Grüßen,
Ihre Rentenversicherung