Hallo Patient,
der 07.01.2026 wäre tatsächlich der letzte Tag der 4-Wochenfrist, an dem eine stufenweise Wiedereingliederung auf Kosten der Rentenversicherung noch beginnen könnte.
Wir weisen darauf hin, dass die Notwendigkeit der Wiedereingliederung durch die Reha-Klinik bis zum Ende der Reha-Maßnahme festgestellt werden muss. Die Klinik (Sozialdienst) stimmt mit Ihnen auch die Planung der Wiedereingliederung ab und leitet die stufenweise Wiedereingliederung dann auch ein. Sie sollten sich also um eine Klärung mit dem Sozialdienst der Reha-Klinik bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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