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Experten-Antwort

Wann teilt DRV der Agentur f. Arbeit den Rentenbescheid mit

von Malina Rückert16.01.2015 | 22:39
2361 Ansichten
3 Antworten
Ich bekomme ALG1 wegen Nahtlosigkeit. Am Mittwoch bekam ich nun den EM-Rentenbescheid. Problem: Die Zahlung beginnt erst nach 7 Monaten der Feststellung der Erwerbsminderung. In meinem Fall im März. So wäre ich also schon ab Ende Januar ohne Geld, wenn die Agentur die Zahlung sofort einstellt. Deshalb meine Frage: Wird die Agentur für Arbeit gleichzeitig mit dem Rentenbescheid, der an mich ging, informiert. Oder wird die Agentur f Arbeit erst mit der Abrechnung der DRV informiert?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.01.2015 | 09:41

Hallo Malanie Rückert,

wie „Sozialröchler“ bereits dargestellt hat, wird die Agentur für Arbeit zum gleichen Zeitpunkt über die Gewährung der Erwerbsminderungsrente informiert wie Sie. Da die Agentur für Arbeit ab diesem Zeitpunkt berechtigt ist, die Leistung von ALG I mit Verweis auf die mangelnde Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt einzustellen, bleibt in diesen (zwar eher seltenen Fällen) leider nur noch ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Sozialgeld nach dem SGB II unter den Bedingungen der entsprechenden Bedürftigkeitsprüfung.

2 Antworten

Sozialröchler?am 16.01.2015 | 23:07
Am gleichen Tag, an dem Sie den Rentenbescheid erhalten haben, hat auch die Bundesagentur für Arbeit die Mitteilung erhalten. Wenn Sie keine eigenen Rücklagen haben, müssen Sie die Zwischenzeit bis zum Rentenbeginn über ALG II überbrücken.
W*lfgangam 17.01.2015 | 12:00
Ergänzend: ALG 2 dürfte bei voller EM außen vor sein, bleibt nur der Gang zum Sozialamt (HLU oder Grundsicherung/bei unbefristet voller EMRT). Gruß w.
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