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Wann und wie erfolgt der Übertritt von voller Erwerbsminderungsrente in Altersrente

von Hans-G.10.04.2008 | 11:07
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 02.1952 geboren und seit 2002 zu 50% Schwerbehindert, seit 2005 beziehe ich volle Erwerbsminderungsrente mit bereits 10,8% Abschlägen. Frage 1: Wird die Erwerbsminderungsrente automatisch/zwangsweise zum frühesten Altersrenteneintritt, d.h. bei mir zu 02.2012, weiterhin mit abschlägen von 10,8% umgestellt? Frage 2: Wird die Erwerbsminderungsrente auch bis zum Regeleintrittsalter gezahlt? Frage 3: Welche Vor- bzw. Nachteile hätte dieses auf die Rentenhöhe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Antwort von bekiss ist korrekt.

1 Antworten

bekissam 10.04.2008 | 11:38
Eine Erwerbsminderungsrente wird längstens bis zu dem Monat vor Beginn der Regelaltersrente gezahlt. Die Regelaltersrente wird danach von Amts wegen gewährt. Es bleibt dem Versicherten unbenommen, eine andere Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrente selbst zu beantragen. Mit einer Altersrente, die den bisherigen Zahlbetrag der vollen Rente wegen voller Erwerbsminderung überschreitet, kann in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht gerechnet werden. In der Mehrzahl der Berechnungen von Folge-Altersrenten werden mindestens die bisherigen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, so dass es zu keiner Minderung des Zahlbetrages kommt (Besitzschutz).
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