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Experten-Antwort

Wann und wie Übergang von Erwerbsminderngs- in Altersrente ?

von Endlich07.09.2018 | 10:18
98 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, liebe Expertinnen und Experten, seit 5 Jahren erhalte ich die Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente. Ich bin im Juni 1953 geboren und vermute, dass ich jetzt eigentlich bald die Altersrente beziehen kann. Werde ich dann von der RV angeschrieben und aufgefordert, den entsprechenden Antrag zu stellen? Und wie sieht es dann mit den (erforderlichen) Mini-Jobs aus: gilt dann immer noch eine zeitliche Beschränkung von unter 3 Std. am Tag, selbst, wenn man nur einen oder 2 Tage in der Woche arbeitet? Freundliche Güße Endlich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Endlich,

in Anlehnung an die Ausführungen von W*lfgang bietet es sich an, zeitnah einen Termin in einer Auskunfts-und Beratungsstelle zu vereinbaren.

Lassen Sie prüfen, ob die Umwandlung in eine vorgezogene Altersrente, gerade weil Sie offenbar nebenher einen Minijob ausüben, nicht sinnvoller ist, als bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu warten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 07.09.2018 | 20:34
Hallo Endlich, Ihre Regelaltersrente würde zum 01.02.2019 beginnen. Grundsätzlich erhalten Sie etwa 3 Monate davor von Ihrer DRV den Hinweis/Vorducke zum 'Umwandeln' der bisherigen EM-Rente in die Altersrente ...wird wohl in den nächsten Tagen Sep/Okt auch folgen. Unabhängig davon können Sie die Neufeststellung in Altersrente auch schon jetzt selbst anstoßen - über die nächste Beratungsstelle /online /oder Vordrucke runterladen und selbst ausfüllen/abschicken. Was Hinzuverdienst betrifft: nach Erreichen der Regelaltersgrenze und diesem Altersrentenbeginn ab 01.02.2019 können Sie ihre Einkünfte (unbegrenzt!) und auch Ihren dafür erforderlichen zeitlichen Arbeitseinsatz völlig frei gestalten. Gruß w.
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