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Experten-Antwort

wann verfällt der Anspruch auf EM Rente?

von sybill19.01.2024 | 22:43
274 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag. Ich bin seit ca. 2019 dauerhaft erkrankt. 2019 habe ich EM Rente beantragt. Erst bekam ich Krankengeld, dann Alg1. Mein Arbeitsvertrag war befristet und endete 2020. Seit 2022 im September bin ich ausgesteuert. Keiner zahlt meine Rentenbeiträge. Die Klage auf EM Rente läuft nach Ablehnung und Widerspruch seit 2019. Gibt es nun eine Frist, in der mein eventueller EMRentenanspruch verfällt, weil die Lücke der Beitragszahlung zu groß ist? Und: kann ich nachzahlen? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2024 | 09:41

Hallo sybill,

 

eine Nachzahlung zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes ist regelhaft nicht möglich, Ob der Anspruch "verfällt" hängt auch davon ab, wann die seit welchem Zeitpunkt die Erwerbsminderung vorlag (=Leistungsfall). Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen dann vor dem Leistungsfall erfüllt sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

kurz und knappam 20.01.2024 | 00:19
Da Sie bereits 2019 einen Antrag auf EM-Rente gestellt hatten, dürften im Wesentlichen die Pflichtbeitragszeiten davor maßgeblich sein, die erfüllt sein mussten, um einen Anspruch auf EM-Rente zu haben. Aber auch die Zeiten mit dem anschließenden KG/ALGI sind Pflichtbeitragszeiten. Wenn danach eine Lücke entsteht, sollte dies keinen Einfluss mehr auf den strittigen Anspruch haben, denn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen VOR Einritt der Erwerbsminderung erfüllt sein. Nachzahlungen, um den Anspruch überhaupt erst zu er-/behalten sind nicht möglich. Während des Verfahrens wird aber die Möglichkeit auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen 'aufgeschoben'. D.h., wenn Sie verlieren sollten, können Sie dann noch freiwillige Beiträge nachbezahlen, obwohl die Fristen hierfür eigentlich schon abgelaufen sind, die Ihren späteren (normalen) Rentenanspruch erhöhen. Was sagt denn Ihr Anwalt, der Sie hoffentlich im Klageverfahren begleitet, zu Ihren Fragen?
Ultraam 20.01.2024 | 07:57
Wenn Sie nach Ende des Arbeitslosengeldes Bürgergeld beziehen ist das eine Anrechnungszeit, die die versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen auf EM-Rente aufrechterhält, auch wenn keine Beiträge gezahlt werden.
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