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Experten-Antwort

Wann von der EM-Rente in die Rente wegen "Schwerbehinderung" wechseln.

von Michael10.10.2023 | 16:03
270 Ansichten
10 Antworten

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Guten Tag, ich bekomme seit 01.02.2005 eine unbefristete volle EM-Rente wegen mehrerer Erkrankungen. Meine Schwerbehinderung ist mittlerweile bei 50% unbefristet. Geboren bin ich im Juni 1966. Wann kann ich nun frühestens in die Altersrente wegen Schwerbehinderung wechseln? Muss ich beim Wechsel nochmals mit Abschlägen rechnen oder ist der Übergang dann nahtlos? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.10.2023 | 05:11

Guten Morgen Michael,

sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können Sie frühestens ab 01.07.2028 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Sollten Sie nach Eintritt des damaligen Leistungsfalles noch Zeiten zurückgelegt haben, hätten die zwar die Abschläge der vorzeitigen Altersrente, aber durch den Bestandsschutz auf die EM-Rente erhalten Sie nach der Umwandlung keine niedrigere Rente.

9 Antworten

Mikeam 10.10.2023 | 16:08
Wenn sie 62 sind, nein keine weiteren Abschläge
Mikeam 10.10.2023 | 16:10
Es ist noch lange genug hin, da muss man sich jetzt noch keine Gedanken machen.
Keine Eileam 10.10.2023 | 16:45
Sie können frühestens im Alter von genau 65 in die maximal vorgezogene Schwerbehindertn-Rente wechseln (mondestens 35 Jahre wartezeit vorausgesetzt). Es gilt dann Bestandschutz für die Entgeltpunkte aus der EM-Rente, die SB-Rente ist also dann nicht niedriger und es kommen auch keine weiteren Abschläge dazu. Es gibt aber eigentlich kaum einen Grund, vor der Regelaltersgrenze (bei Ihnen mit 67 Jahren) zu wechseln, wenn man eine unbefristete EM-Rente hat. Außer, man will und kann ohne Hinzuverdienstgrenze beliebig viel hinzuverdienen in der Altersente. Bis dahin (Jahr 2031) kann sich (und wird sich wahrscheinlich auch) an der Gesetzeslage aber noch einiges ändern.
Keine Eileam 10.10.2023 | 21:30
Na, mal wieder ein ganz Schlauer! Auch bei voller EM-Rente darf man gut 60 Stunden im Monat arbeiten ohne seinen Rentenanspruch zu verlieren. Und es gibt durchaus Menschen, die in diesen gut 60 Stunden monatlich (also mehr als 720 Stunden im Jahr) deutlich mehr als bis zur Hinzuverdienstgrenze von derzeit 17.823 Euro verdienen. Ein Beispiel ist die IT-Branche, wo man als Software-Entwickler sehr gut verdienen kann auch bei unter 3 Stunden pro Tag. Nicht jeder EM-Rentner arbeitet als ungelernter Arbeiter zum Mindestlohn! Das ist sicher nicht die Mehrheit der EM-Rentner, aber natürlich gibt es solche Menschen. Ich kenne welche. Merken Sie was?
Keine Eileam 12.10.2023 | 13:43
Es gibt auch "Ottonormal"(netter Begriff übrigens)-Voll-EM-Rentner, die einen Stundenlohn von über 25 Euro haben, oder als Selbständige entsprechend gut verdienen, und damit kommt man bei voller Ausnutzung der erlaubten Stundenzahl auch schon über die Hinzuverdienstgrenze bei vollerEM-Rente von derzeit 17.823 Euro im Jahr. Und dann ist ein Wechsel in eine maxmal vorgezogene Altersrente finanziell ausgesprochen sinnvoll. Und darum geht es hier. Wieso gehen sehr viele Menschen ständig davon aus, dass man als EM-Rentner automatiusch immer mit einem Mickerlohn oder Mindestlohn arbeiten muss? Unter den EM-Rentner sind recht viele top augebildete und vor allem auch berufserfahrene Menschen. Was soll also -wie nannten Sie das doch so wertschätzend- "dämlicher" Kommentar?
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