Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Michael,
sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können Sie frühestens ab 01.07.2028 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Sollten Sie nach Eintritt des damaligen Leistungsfalles noch Zeiten zurückgelegt haben, hätten die zwar die Abschläge der vorzeitigen Altersrente, aber durch den Bestandsschutz auf die EM-Rente erhalten Sie nach der Umwandlung keine niedrigere Rente.
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