Hallo Doppelomi,
Sie können bei Ihrem Geburtsjahrgang 1959 und vorhandenen 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Die Abschläge betragen zu diesem Zeitpunkt 11,4%. Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50 % GdB? Dann können Sie bereits mit 61 Jahren und 2 Monaten in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln, mit einem Abschlag von 10,8%.
Höchstens 10,8% Abschläge gilt für die Erwerbsminderungsrente und für die Rente für schwerbehinderte Menschen.
Die Höhe der Abschläge richtet sich danach, ab wann (Jahr des Rentenbeginns bei der EM-Rente, Lebensalter bei der Altersrente) die Renten in Anspruch genommen wird.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam