Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte kann für den Geburtsjahrgang 1972 frühestens nach Vollendung des
63. Lebensjahres mit 14,4% Abschlag in Anspruch genommen werden.
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen käme in Betracht, wenn zusätzlich zu den 35 Versicherungsjahren eine
Schwerbehinderung von mindestens 50% vorliegt.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann für den Geburtsjahrgang 1972 frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres
mit 10,8 % Abschlag in Anspruch genommen werden.
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