Hallo Dumma,
ja, jeder Widerspruch, dem nicht von vorn herein von der Sachbearbeitung abgeholfen werden kann, wird zwingend vom zuständigen Widerspruchsausschuss behandelt. Dieser trifft dann eine eigenständige, abschließende Entscheidung, ob und inwieweit dem Widerspruch abzuhelfen, oder ob er ggf. zurückzuweisen ist.
Danke für die wirklich ausführliche sinnfreie Antwort.
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