Hallo,
wie auch schon aus den vorherigen Antworten hervorgeht, wird Ihre Rente nachschüssig, d. h. am Ende des Monats ausgezahlt. Das Jobcenter erbringt seine Leistungen vorschüssig, d. h. am Anfang des Monats. Es kommt somit zu einer „Leistungslücke“ im Monat des Rentenbeginns. Von Seiten der Rentenversicherung besteht keine Möglichkeit, diese Lücke zu schließen. Ich empfehle Ihnen daher sich diesbezüglich an das Jobcenter zu wenden. Evtl. kann zur Überbrückung ein Darlehen beantragt werden.