Hallo Maya,
für den Fall, dass so viele Fehlzeiten vorliegen, dass das Erreichen des Maßnahmeziels fraglich erscheint, kann tatsächlich ein Abbruch der Maßnahme geprüft werden - wobei nach einer wesentlichen Besserung des Gesundheitszustandes dann auch ein Wiedereinstieg in die Maßnahme zu prüfen wäre.
Ob es in Ihrem konkreten Fall jedoch dazu kommen muss, kann ich von hieraus kaum beurteilen. Im ersten Schritt sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Rehafachberater und der Ausbildungsstelle in Verbindung setzen, um eine Lösung zum Erreichen des jetzigen Maßnahmeziels in Abhängigkeit vom derzeitigen Gesundheitszustand zu erörtern. Je nach Bildungsträger wären unter Umständen z. B. auch eine Art Fernunterricht und/oder eine entsprechende zusätzliche Betreuung denkbar…
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