Das kommt darauf an, aus welchen Gründen Ihre Rente wegen teilweiser (?) oder voller (?) Erwerbsminderung befristet gezahlt wird.
Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung, die aus GESUNDHEITLICHEN Gründen gezahlt werden, werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet. Die Rente wird nur dann unbefristet gezahlt, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Nach einer Befristung von insgesamt 9 Jahren wäre die Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung aus GESUNDHEITLICHEN Gründen dann aber als unbefristete Rente zu zahlen. Nach dieser Gesamtdauer der Befristung geht man davon aus, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung wieder behoben werden kann (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
Wird eine Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung jedoch aufgrund der ARBEITSMARKTLAGE gezahlt, ist diese IMMER nur auf Zeit zu leisten. Bei diesen Arbeitsmarktrenten gilt die oben genannte Gesamtdauer der Befristung von maximal 9 Jahren nicht; sie können immer wieder befristet weitergezahlt werden.