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Wann wird eine zeitlich befristete EM-Rente in eine unbefristete umgewandelt?

von Frührentner09.05.2008 | 22:20
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4 Antworten

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Hallo, wann wird eine befristete Erwerbsminderungsrente in eine Unbefristete umgestellt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das kommt darauf an, aus welchen Gründen Ihre Rente wegen teilweiser (?) oder voller (?) Erwerbsminderung befristet gezahlt wird.

Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung, die aus GESUNDHEITLICHEN Gründen gezahlt werden, werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet. Die Rente wird nur dann unbefristet gezahlt, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Nach einer Befristung von insgesamt 9 Jahren wäre die Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung aus GESUNDHEITLICHEN Gründen dann aber als unbefristete Rente zu zahlen. Nach dieser Gesamtdauer der Befristung geht man davon aus, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung wieder behoben werden kann (§ 102 Abs. 2 SGB VI).

Wird eine Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung jedoch aufgrund der ARBEITSMARKTLAGE gezahlt, ist diese IMMER nur auf Zeit zu leisten. Bei diesen Arbeitsmarktrenten gilt die oben genannte Gesamtdauer der Befristung von maximal 9 Jahren nicht; sie können immer wieder befristet weitergezahlt werden.

3 Antworten

Egbertam 10.05.2008 | 08:50
Dann, wenn eine Besserung nicht mehr wahrscheinlich ist! Dies ist aber ein sehr dehnbarer Begriff und wird vom Rentenversicherungsträger entsprechend ausgelegt. Ich habe Betroffene in meinem Lebensumfeld, die trotz schwersten Erkrankungen keine unbefristete Rente erhalten und sich immer wieder in gewissen Abständen dem Gutachter der RV vorstellen müssen. Aber auch mit einer unbefristeten Rente werden Sie in gewissen zeitlichen Abständen von der RV überprüft. Theoretisch kann Sie der RV-Träger bis zum Eintritt der Altersrente jederzeit überprüfen !
Michaam 11.05.2008 | 12:18
Das ist nicht ganz richtig: Bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente k a n n der Rentenversicherer von Zeit zu Zeit die Berechtigung des weiteren Rentenbezugs überprüfen. Dies muss aber nicht zwingend der Fall sein. So werden manche gar nicht überprüft, andere wiederum z. B. alle 2 Jahre (bis zum ca. 58. Lebensjahr) Nur, diese Überprüfungen sind in der Regel reine Formsachen. Das Ausfüllen eines entsprechenden Fragebogens reicht meist. Nur in Ausnahmefällen muss der behandelnde Arzt noch was dazu schreiben. Bei den zeitlich befristeten EM-Renten ist die Weiterbewilligung auf jeden Fall mit etwas mehr Aufwand verbunden.
icham 13.05.2008 | 07:13
Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sind grundsätzlich zu befristen. Unbefristet werden diese Renten nur geleistet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass eine vorliegende Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Davon ist auszugehen, wenn die Gesamtdauer der Befristungen mind. 9 Jahre umfassen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt kann max. die teilweise Rente unbefristet geleistet werden. Die volle ist auch über die 9 Jahre hinaus weiter zu befristen, da sich der Teilzeitarbeitsmarkt ja auch wieder ändern könnte (theoretisch).
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