Hallo Nancy,
Sie werden von Ihrem Rentenversicherungsträger etwa 4 Monate vor dem Regeleintrittsalter (Jahrgang 1958 mit 66 Jahren) für die Umwandlung Ihre Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) in die Regelaltersrente angeschrieben.
Bitte lassen Sie sich hierzu in Ihrer örtlichen Rentenservice-Stelle beraten, ob und inwieweit eine Umstellung vorher sinnvoll ist.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gilt das auch bei einer bestehenden Schwerbehinderung (50%)?
Hallo Nancy, wenn Sie vorzeitig die SB-Rente in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie selbst aktiv werden, ansonsten läuft Ihre EM-Rente einfach weiter. Nur bei der Regelaltersrente kommt dann die DRV von sich aus noch einmal auf Sie zu.Hallo Nancy, Sie werden von Ihrem Rentenversicherungsträger etwa 4 Monate vor dem Regeleintrittsalter (Jahrgang 1958 mit 66 Jahren) für die Umwandlung Ihre Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) in die Regelaltersrente angeschrieben. Bitte lassen Sie sich hierzu in Ihrer örtlichen Rentenservice-Stelle beraten, ob und inwieweit eine Umstellung vorher sinnvoll ist.Vielen Dank für Ihre Antwort. Gilt das auch bei einer bestehenden Schwerbehinderung (50%)?
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