Hallo Solinchen, Ihre Frage wird hier keiner konkret beantworten können. Sobald Sie den Bewilligungsbescheid in den Händen halten können Sie sehen wann die laufende Zahlung ausgeführt wird. Sollte eine Nachzahlung zur Verfügung stehen, wird diese in der Regel sehr kurzfristig ausgezahlt. Wen die verstorbene Person bereits Rentner war, steht im Regelfall aber keine Nachzahlung zur Verfügung, weil Diese ja als Rentenvorschuss (Sterbevierteljahr) vorab ausgezahlt wurde.
Man geht von einem Bankweg von Maximal 10 Tagen aus. Im Normalfall 4-5.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.