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WARHEIT ODER ???

von CARLA02.09.2008 | 11:27
1198 Ansichten
4 Antworten
Hallo Leute - eine Frage ! Wenn man schon lange eine Rente bekommt - die aber durch Unterlagen neu Errechnet wird - und auch Bewilligt wird. Kann es sein das durch Gesetzesänderungen die Neue Rente nietriger ist als die Alte.Danke!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.09.2008 | 13:16

Bei Neufeststellungen, die von Amts wegen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einleitung nach dem 31.12.2000 durchführt werden bzw. bei Neufeststellungen, die nach dem o.a. Zeitraum beantragt wurden, ist unabhängig von zwischenzeitlichen Rechtsänderungen das Recht maßgebend, das auch bei der Erstfeststellung anzuwenden war. Mit dieser Regelung wird erreicht, dass eine Rente im Rahmen einer Neufeststellung so berechnet wird, wie sie im Zeitpunkt der Erstfestsetzung korrekt hätte festgesetzt werden müssen. Damit können sich zwischen dem Zeitpunkt der Erstfeststellung und der Neufeststellung einer Rente eingetretene Rechtsänderungen nicht mehr auf die Rentenhöhe auswirken.

3 Antworten

Vorsichtam 02.09.2008 | 11:40
Das kann sein! Unter bestimmten (aber selten vorkommenden) Bedingungen, kann eine Neuberechnung der Rente auch zu einer Verminderung führen.
Vorsichtam 02.09.2008 | 13:31
Davon unberührt bleibt jedoch die Tatsache, daß eine Rente durch Neuberechnung/Neufeststellung auch sinken kann!
Jürgenam 02.09.2008 | 19:54
Ja auch ein "Experte" ist nicht unfehlbar. Oder???
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