Guten Morgen,
leider kann eine Auskunft über die Bearbeitungsdauer in diesem Rahmen nicht erteilt werden. Jedoch ist es wichtig, dass für die Bescheiderteilung alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ich muss Sie jedoch leider erneut an die zuständige Sachbearbeitung verweisen, weil diese für ihre Bearbeitung des Antrages zuständig ist. Als Vorschlag: könnten Sie sowohl schriftlich um eine Sachstandsanfrage bitten (unter Angabe der obengenannten Rentenantragsstellung und der bereits verstrichenen Wartezeit) als auch erneut telefonisch anrufen.
Auch telefonisch können Sie den Sachverhalt erneut schildern und auch betonen, seit wann der Rentenantrag gestellt wurde und wann bereits alle noch erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.
Für eine unkomplizierte Sachstandanfrage in digitaler Form könnten Sie den S8003 unserer Onlinedienste benutzen. Diese wird dann digital an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.
https://eantrag.deutsche-rentenversicherung.de/ea-eantrag-nx/formular/S8003
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experten-Team
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