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Experten-Antwort

Warten auf Bescheid

von Jebellie30.01.2020 | 13:27
304 Ansichten
9 Antworten
Hallo, zunächst einmal: ich bin Jahrgang 1956 (Januar). Ich hatte im August 2018 einen Arbeitsunfall (mehrere Rückenoperationen). Im Februar 2019 habe ich wieder begonnen zu arbeiten. Da mir das Arbeiten aber schwer fiel, wollte ich zum 1. Januar 2020 die Rente (63 Jahre, 45+ Berufsjahre) einreichen. Der Rentenberater empfahl mir, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dies habe ich im Mai 2019 getan. Und (nach Begutachtung durch einen bestellten Gutachter der DRV warte ich immer noch auf eine Antwort und arbeite immer noch. Wie kann ich denn einen Bescheid beschleunigen? Man sagte mir, ich könne jetzt, wo der Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft, nicht einen 2. Antrag auf die Rente mit 63 stellen?!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2020 | 14:14

Hallo Jebellie,

die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel günstiger für Sie als eine vorgezogene Altersrente. Sie können Ihren zuständigen Sachbearbeiter anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen.

8 Antworten

Unsinnam 30.01.2020 | 17:49
Bernd schrieb

Hallo,

seit Mai 2019 läuft dein EMR-Antrag? Wann warst du denn beim Gutachter?

Vielleicht solltest du besser eine schriftliche Sachstandsanfrage verfassen und nach Berlin senden. Ich glaube sie haben nur 6 Monate Zeit für die Bearbeitung des Antrages, ansonsten könne man sich wegen Untätigkeit beklagen, oder eben der Gutachter war erst jetzt vor wenigen Monaten?

Wenn du dich zu krank für die Weiterarbeit fühlst, warum gehst du nicht zum Arzt und meldest dich krank?

LG Bernd

Ja eine Untätigkeitsklage setzt aber auch Untätigkeit voraus. Sollten z.B. aber Gutachten längere Zeit in Anspruch nehmen oder ähnliche Sachverhalte vorliegen, nutzt eine Untätigkeitsklage rein gar nichts. Daher sind derartige Ratschläge ziemlich dilettantisch. Wichtiger wäre es zu erfragen, warum und wie lange sich die Bearbeitung des Antrages noch hinzieht.
Berndam 30.01.2020 | 17:06
Hallo, seit Mai 2019 läuft dein EMR-Antrag? Wann warst du denn beim Gutachter? Vielleicht solltest du besser eine schriftliche Sachstandsanfrage verfassen und nach Berlin senden. Ich glaube sie haben nur 6 Monate Zeit für die Bearbeitung des Antrages, ansonsten könne man sich wegen Untätigkeit beklagen, oder eben der Gutachter war erst jetzt vor wenigen Monaten? Wenn du dich zu krank für die Weiterarbeit fühlst, warum gehst du nicht zum Arzt und meldest dich krank? LG Bernd
Jebellieam 30.01.2020 | 14:48
Schnelle Antwort, vielen Dank! Ja, das sagte mein Rentenberater auch, jedoch fällt mir das Arbeiten schon recht schwer. Ich habe schon mehrmals in Berlin angerufen und nach dem Bearbeitungsstand gefragt, bin aber - ehrlich - immer hingehalten worden: entweder waren meine Unterlagen gerade beim Gutachter, oder man konnte sie garnicht per Computer einsehen, oder, oder und jedesmal war der Ton nicht gerade freundlich.
KSCam 30.01.2020 | 17:58
Da schlägt wieder mal die Gier durch! Nur weil die EM Rente höher ist als die Altersrente wollen Sie diese Rente. Gleichzeitig arbeiten Sie weiter, was dem Vorliegen von Erwerbsminderung doch eigentlich widerspricht. Und das obwohl Sie längst die abschlagsfreie Altersrente bekommen können. Ist ansich natürlich eine erlaubte Strategie im Sinne der höheren Rente, konsequent wäre allerdings nicht mehr zu arbeiten (sondern krank sein) wenn man sich für erwerbsgemindert hält. Aber dann sich beklagen weil es ewig dauert......ist m.E. nicht nachvollziehbar. Eine rasche Entscheidung "nämlich Altersrente" könnten Sie längst haben.
Boderiusam 30.01.2020 | 18:09
KSC schrieb

Da schlägt wieder mal die Gier durch!

Nur weil die EM Rente höher ist als die Altersrente wollen Sie diese Rente. Gleichzeitig arbeiten Sie weiter, was dem Vorliegen von Erwerbsminderung doch eigentlich widerspricht.

Und das obwohl Sie längst die abschlagsfreie Altersrente bekommen können.

Ist ansich natürlich eine erlaubte Strategie im Sinne der höheren Rente, konsequent wäre allerdings nicht mehr zu arbeiten (sondern krank sein) wenn man sich für erwerbsgemindert hält.

Aber dann sich beklagen weil es ewig dauert......ist m.E. nicht nachvollziehbar.

Eine rasche Entscheidung "nämlich Altersrente" könnten Sie längst haben.

Nur weil die EM Rente höher ist als die Altersrente wollen Sie diese Rente. Wenn die Politik auch solche obskuren Gesetze beschließt, muss man sich nicht wundern, wenn dieses Begehrlichkeiten weckt. Aber, eine EMR wollen und eine EMR erhalten sind immer noch zwei Paar Schuhe. So ein bisschen krank.... und die Arbeit geht nicht mehr so von der Hand... Jeder sollte wissen, daß sowas nicht ausreicht. Die EMR ist nur für (schwer) Kranke!
Berndam 30.01.2020 | 18:44
Wenn man das schon wieder liest …….. "Gier und und und ……" vielleicht realisiert man auch einmal, das o.g. Person nach 45 Arbeitsjahren natürlich das Bestmöglichste für sein Lebensalter erhalten sollte - VERDIENTERWEISE!! Zumal wie o.g. sehr wohl schwere Erkrankungen vorliegen, ansonsten hätte man die EMR gleich abgeschmettert und nicht erst einen Gutachter beauftragt, oder? Eine schriftliche Sachstandsanfrage wäre schnellst möglichst angeraten.
W°lfgangam 30.01.2020 | 18:58
Hallo Jebellie, im Grunde haben Sie alles richtig gemacht und sind auch den zutreffenden Empfehlungen gefolgt ...die aus meiner Sicht allerdings nur halbherzig waren (wissend, dass EM-Verfahren durchaus 6-12 Monate dauern können). In Ihrer Situation (ich will/kann eigentlich nicht) hätte parallel die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragt werden sollen - die Altersrente hätten Sie gesichert erhalten und das Verfahren mit der EM-Rente wäre zeitgleich geprüft worden ...ggf. abgelehnt oder nachträglich bewilligt worden <- um hier einen kleinen finanziellen Vorteil wegen der Zurechnungszeit ganz legal mitzunehmen. Sie können auch jetzt noch/sofort die Altersrente beantragen /die Beschäftigung aufgeben ...ggf. sind Kündigungsfristen zu beachten! Der Antrag auf EM-Rente wird daneben weiter verfolgt. Da auch die Altersrente eine gewissen Bearbeitungszeit erfordert (1-3 Monat), könnte als Rentenbeginn der 01.05. anvisiert werden - bis dahin 'schleppen' Sie sich mit einem 'gelben Schein' durch ;-) Gruß w. PS: >Jeder sollte wissen, daß sowas nicht ausreicht. Die EMR ist nur für (schwer) Kranke! ...Sie meinen sicher für voll oder teilweise Erwerbsgeminderte. Krankheit alleine beeindruckt die DRV soz.-med. gesehen in keiner Weise.
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