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Experten-Antwort

Warten auf Bescheid Altersrente für Schwerbehinderte

von Wuschel07.08.2022 | 08:14
42 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Verehrtes Forum, ich, geboren Februar 1961, weiblich, 40 Rentenversicherungsjahre, seit 6 Jahren 50 % schwerbehindert ohne zeitliche Begrenzung, beziehe seit 2 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese ist bis zum 31.08.2022 befristet. Ich habe keinen Verlängerungsantrag gestellt, sondern einen Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte ab 01.09.2022 gestellt; das passt zeitlich mit 10,8% Abschlag, wie jetzt auch. Obwohl ich den Antrag schon im April gestellt habe, habe ich noch keinen Bescheid! Telefonisch: Alles sei o.k.; alle Unterlagen vorhanden, ich möge mich halt noch etwas gedulden, weil "der reihe nach" abgearbeitet würde. Problem: Mein Arbeitgeber, öffentlicher Dienst, hat mir geschrieben, wenn bis zum 31.August keine Altersrente für Schwerbehinderte gewährt wird, muß ich ab 1.September meine Arbeitskraft wieder zur verfügung stellen. Das ginge schon gesundheitlich garnicht). Was sollte ich tun? Die Krankenkasse erlischt ja 01.09.2022 auch? Danke und freundliche Grüße Wuschel

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wuschel,

warum die Bearbeitung Ihres Falls noch andauert und wann Sie mit einer Bescheiderteilung rechnen können, wissen wir leider nicht. Diese Fragen kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger beantworten.

Ihre Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner ist im Übrigen auch während der Antragstellung gewährleistet, sofern eine entsprechende Meldung an die Krankenkasse (Vordruck R0810) erfolgt ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ältester,

vielen Dank, da haben Sie recht.

Hier erhält die Krankenkasse vom Rentenversicherungsträger eine maschinelle Meldung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Ältesteram 07.08.2022 | 08:18
Rufen Sie morgen bei der Rentenversicherung an und schildern dort Ihr Probelm, hier im Forum kann Ihnen keiner helfen. Schönen Sonntag
Schadeam 07.08.2022 | 09:08
Keine Panik, Sie informieren ganz einfach den AG dass Sie nicht mehr kommen weil Sie Altersrente ab September beantragt haben. Was soll da passieren? Meinen Sie die holen Sie zum 1.9. mit dem Vollzugsbeamten zur Arbeit ab. Rechtlich hätten Sie natürlich längst kündigen können, grins
sluppiam 07.08.2022 | 09:21
Die volle Erwerbsminderungsrente ist doch ohne Abschläge und wurde hochgerechnet bis zum 65 Lebensjahr, warum nehmen Sie jetzt die Schwerbehinderten Rente?
Wuschelam 07.08.2022 | 10:11
Die volle Erwerbsminderungsrente ist doch ohne Abschläge und wurde hochgerechnet bis zum 65 Lebensjahr, warum nehmen Sie jetzt die Schwerbehinderten Rente? Genauso ist es. freundliche Grüße Wuschel
Aloisam 07.08.2022 | 09:39
Wie kommen Sie darauf, dass die EM-Rente abschlagsfrei ist? Mit Inanspruchnahme der SB-Rente verschlechtert sich nichts und es entfällt das Procedere der Verlängerungen der EM-Rente.
Wuschelam 07.08.2022 | 10:08
Da gibt es nichts zu grinsen, es sei denn man ist.... Während eines Rentenbezuges bleibt man im Öffentlichen Dienst immer angestellt, der Arbeitsplatz bleibt so erhalten. Natürlich kann man kündigen. Das wäre aber blöde. Wuschel
Abeckyam 07.08.2022 | 12:32
Ich kann Ihnen nur schildern wie es bei mir war. Ich habe 1 Monat vor ihnen, also am 01.08.22, umgewandelt. Anfang Juli habe ich dann über das Online-Kontaktformular nach dem Bearbeitungsstand gefragt. Ich bekam zwar keine Antwort, aber 1 Woche später schrieb mir meine KK, dass sie von der DRV informiert wurden, dass mein KV-Beitrag weiterhin von der DRV überwiesen wird, da meine Rente bewilligt sei. Daraufhin konnte ich entspannt abwarten und hatte einige Tage später dann auch meinen Rentenbescheid im Briefkasten. Vielleicht noch ein wenig Geduld.
Schadeam 07.08.2022 | 23:23
Keine Panik, Sie informieren ganz einfach den AG dass Sie nicht mehr kommen weil Sie Altersrente ab September beantragt haben. Was soll da passieren? Meinen Sie die holen Sie zum 1.9. mit dem Vollzugsbeamten zur Arbeit ab. Rechtlich hätten Sie natürlich längst kündigen können, grins
Da gibt es nichts zu grinsen, es sei denn man ist.... Während eines Rentenbezuges bleibt man im Öffentlichen Dienst immer angestellt, der Arbeitsplatz bleibt so erhalten. Natürlich kann man kündigen. Das wäre aber blöde. Wuschel
Wieso wäre eine Kündigung blöd wenn man im April bereits entschieden hat im September in Rente zu gehen und nicht mehr zu arbeiten? In diesem Fall wäre es gewiss nicht blöd und auch nicht nachteilig gewesen. Aber ich bin ja zu blöd ....
Ältesteram 08.08.2022 | 10:38
Hallo Experte, bei einem Umwandlungsantrag ist der Vordruck R0810 nicht erforderlich.
Wuschelam 08.08.2022 | 11:20
Hallo Wuschel, warum die Bearbeitung Ihres Falls noch andauert und wann Sie mit einer Bescheiderteilung rechnen können, wissen wir leider nicht. Diese Fragen kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger beantworten. Ihre Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner ist im Übrigen auch während der Antragstellung gewährleistet, sofern eine entsprechende Meldung an die Krankenkasse (Vordruck R0810) erfolgt ist. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Experte, bei einem Umwandlungsantrag ist der Vordruck R0810 nicht erforderlich.
Da ich das wußte, habe ich ihn auch nicht ausgefüllt. Die "maschinelle Mitteilung" der DRV ist übrigens inzischen, 2 Wochen nach meinem Reminder-Einschreiben, bei der AOK eingegangen, wie ich vor 20 Minuten erfahren habe. Damit ist alles erledigt Danke für alle Antworten Wuschel
Wuschelam 08.08.2022 | 11:47
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Da gibt es nichts zu grinsen, es sei denn man ist.... Während eines Rentenbezuges bleibt man im Öffentlichen Dienst immer angestellt, der Arbeitsplatz bleibt so erhalten. Natürlich kann man kündigen. Das wäre aber blöde. Wuschel
Wieso wäre eine Kündigung blöd wenn man im April bereits entschieden hat im September in Rente zu gehen und nicht mehr zu arbeiten? In diesem Fall wäre es gewiss nicht blöd und auch nicht nachteilig gewesen. Aber ich bin ja zu blöd ....
Zu Ihrer Information: Wer selbst im Öffentlichen Dienst kündigt, verliert alle Privilegien: Versicherungs- und andere Rabatte, Teilhabe an Veranstaltungen für Ehemalige, Weihnachtsfeiern u.s.w., u.s.w.! Wuschel
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