Guten Morgen Geli,
ist der Widerspruch erfolgreich und Sie bekommen die Erwerbsminderungsrente zugesprochen , die vor der Altersrente beginnt, würde eine bereits laufende Altersrente auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte der Erwerbsminderungsrente neu berechnet werden. Heißt: Zuerst wird die Erwerbsminderungsrente zum zugesprochenen Rentenbeginn errechnet und daraus dann die Altersrente neu berechnet. Würde sich im Widerspruchsverfahren ein Leistungsfall nach Beginn der Altersrente ergeben, kann die Erwerbsminderungsrente nicht zugesprochen werden. Sie können aber den Antrag auf Altersrente fristwahrend stellen und dann das Verfahren bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens ruhen lassen – denn sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, hätten Sie bereits fristwahrend den Antrag auf Altersrente gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nach 10 Monaten inkl. Widerspruch werden Sie wohl keine Bewilligung mehr bekommen für die EM-Rente.
Nach 10 Monaten inkl. Widerspruch werden Sie wohl keine Bewilligung mehr bekommen für die EM-Rente.
Zumindest geht die Tendenz in Richtung Ablehnung. Die Erwerbsminderung scheint fraglich zu sein, warum sonst sollte es so lange dauern?
Ein Satz mit X? Das wird wohl mit der EMR nix!
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