Da Sie als "DO-Angestellter" gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI versicherungsfrei sind, zählen diese Zeiten nicht zur Wartezeit, so dass Sie lediglich bis 06/96 Zeiten für die 35 Jahre erwirtschaften konnten!
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Da Sie als "DO-Angestellter" gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI versicherungsfrei sind, zählen diese Zeiten nicht zur Wartezeit, so dass Sie lediglich bis 06/96 Zeiten für die 35 Jahre erwirtschaften konnten!
Sie erhalten Ihre Altersrente mit 65 und 6 Monaten. Es besteht evtl. mit freiwilliger Beitragszahlung die Möglichkeit die 35 Jahre "voll" zu kriegen; deswegen der Rat mit der Beratung. Man kann dann vor Ort klären, ob es sinnvoll ist, wie viele Monate fehlen noch, kann ich sie noch vor "2017" "voll" kreiegen usw.!
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