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Experten-Antwort

Wartezeit

von gustav_k11.11.2010 | 16:31
2233 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1952, habe ab 1968 eine Lehrausbildung und anschließend ein Hochschulstudium absolvier. Danach war ich bis 06.1996 in der Industrie tätig undbin dann in den Öffentlichen Dienst als DO-Angestellter gewechselt. Ich bin mittlerweile schwerbehindert (50%GdBh); wie verhält es sich in diesem Falle mit der 35-jährigen Wartefrist? Danke für eine verständlische Auskunft gustav_k

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie als "DO-Angestellter" gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI versicherungsfrei sind, zählen diese Zeiten nicht zur Wartezeit, so dass Sie lediglich bis 06/96 Zeiten für die 35 Jahre erwirtschaften konnten!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sie erhalten Ihre Altersrente mit 65 und 6 Monaten. Es besteht evtl. mit freiwilliger Beitragszahlung die Möglichkeit die 35 Jahre "voll" zu kriegen; deswegen der Rat mit der Beratung. Man kann dann vor Ort klären, ob es sinnvoll ist, wie viele Monate fehlen noch, kann ich sie noch vor "2017" "voll" kreiegen usw.!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Knut Rassmussenam 11.11.2010 | 18:19
Oder kennen Sie rv-pflichtige DO-Angestellte? Ansonsten war der Hinweis auf die Rentenauskunft o.k.
W*lfgangam 11.11.2010 | 20:06
Hallo gustav_k, > DO-Angestellter (...) sind doch 'Beamte', insofern sind in dieser Zeit keine Rentenzeiten entstanden. So gesehen zählen für die 35 Jahre Wartezeit nur die Zeiten der Lehre von 68 bis 96 = rd. 28 Jahre. 63 werden Sie 2015 ...bis 2016 schaffen Sie es, die 35 noch zu erreichen, um dann eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten zu können. Auch hier wieder mal der Rat: ab in die nächste Beratungsstelle und das schleunigst prüfen/feststellen zu lassen - und was bei den Kosten/Beiträgen hinten bei rauskommt. Die Rentenversicherung erstellt Ihnen auch Musterberechnungen. Gruß w.
gustav_kam 12.11.2010 | 09:34
Hallo Experte, das ist mir insoweit bekannt und auch logisch. Frage ist jedoch, wie wirkt sich das praktisch ausgeschlossene Erreichen der "Wartezeit" von 35 Jahren auf die Möglichkeit einer früheren Inanspruchnahme der Rente wegen Schwerbehinderung aus. Mein Rentenverlauf ist mit Eintritt in den Öffentlichen Dienst abgeschlossen! Ist dies dann ein Ausschlusstatbestand oder wie wird praktisch damit verfahren. Natürlich kann ich mich jederzeit bei der DRV beraten lassen. Danke für den in diesem Forum überflüssigen Ratschlag! Gruß gustav_k
W*lfgangam 15.11.2010 | 21:47
Nochmal Hallo gustav_k. >Hallo Experte, das ist mir insoweit bekannt und auch logisch. Frage ist jedoch, wie wirkt sich das praktisch ausgeschlossene Erreichen der "Wartezeit" von 35 Jahren auf die Möglichkeit einer früheren Inanspruchnahme der Rente wegen Schwerbehinderung aus (...) Was soll 'praktisch' heißen? ...Sie sind im System der gesetzlichen Rentenversicherung praktisch noch drin - theoretisch heiß das aber, Sie müssen zum Zeitpunkt XX die für dieses System relevanten Voraussetzungen erfüllen, um praktisch davon profitieren zu können, sprich: eine Altersrente unter diesen systembezogen Voraussetzungen erhalten zu können. Oder würde das Pensionssystem anderweitige (Renten-)Zeiten so ohne wenn und aber einfach Versorgungssteigernd mitzählen ? - eben ! Das Sie 'praktisch' kraft Ihrer rentenversicherungsfremden Tätigkeit davon ausgeschlossen sind - nun, Sie haben auch keinen Zugang zu anderen Arten der vielfältigen Versorgungssysteme, weil Sie da nicht dazu gehören. Nur weil Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die 35 Jahre erreichen ...hey, ich hab auch mal 3 Monate als Bierkutscher gearbeitet (ja wirklich - war irgendwie auch ne tragende Tätigkeit ;-) , warum krieg ich dann die Regalaltersrente erst mit Zuzahlung von 57 Monaten - nur weil es mich als Beamter davon ausschließt, meine Dienstzeiten der Rentenversicherung aufzulasten/die es nicht anerkennen wollen/können - wirds nur klarer ?! Jedes System hat seine eigenen Regeln, die man IM einzelnen System erfüllen muss. Gruß w.
Glaskugelam 11.11.2010 | 17:01
Zitat von gustav_k anzeigenausblenden
Ein Blick in Ihre Rentenauskunft, und sie wissen sofort Bescheid. Da niemand Ihre Versicherungsmonate kennt, ist es logischerweise unmöglich darauf eine Antwort zu geben. Also einfach in die Rentenauskunft unter Rente für Schwerbehinderte Menschen schauen, und schwups, wie durch ein Wunder, haben sie alle Fragen geklärt. Rentengeinn, wieviele Monate sie bereits zurückgelegt haben. Im übrigen spielt die Tatsache, dass sie DO Ángestellter waren, keinerlei Rolle. Sie können theroretisch auch 10 Jahre Erbsen angemalt haben, und dafür bezahlt worden sein. Das wäre genau das gleiche. Aber ist fürs Ego natürlich schön,ne ;-))) Klasse!!!
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