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Experten-Antwort

Wartezeit 35Jahre erreicht

von Christine24.02.2026 | 09:48
269 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag,ich habe die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt.Ich bin aber erst 58 Jahre,kann also noch keine Rente beantragen.Aber ich möchte nicht mehr berufstätig sein.Die Frage: Muss ich privat weiter Einzahlungen leisten oder kann die Versicherung ruhen bis zum 63.Lebensjahr? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.02.2026 | 14:33

Hallo Christine,

 

obwohl Sie bereits die Wartezeit von 35 Jahren erreicht haben, kann es unter Umständen sinnvoll sein, noch Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vorzunehmen, bzw. sich weiter  zu versichern, um sich bestimmte Ansprüche, wie zum Beispiel den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, dauerhaft aufrechterhalten zu können. 

 

Die Frage weiterer Einzahlungen hängt auch von Ihrem bisherigen Versicherungsleben ab und Ihrer individuellen Lebenssituation.

 

Wir empfehlen Ihnen daher hierzu bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

 

 

5 Antworten

Königam 24.02.2026 | 09:54
Sie können natürlich auch auf weitere Einzahlungen und damit Rentenerhöhungen verzichten. Lassen Sie sich entsprechend individuell beraten.
Einfacham 24.02.2026 | 13:14
Wenn Sie keiner versicherungspflichtigen Arbeit mehr nachgehen, müssen Sie natürlich keine Rentenbeiträge mehr einzahlen. Dazu müssen Sie gar nichts unternehmen, das passiert automatisch. Dann bekommen Sie halt halt keine Renten-Entgeltpunkte mehr und die spätere Rente wird sich dann bezogen auf die Entgeltpunkte nicht mehr erhöhen.
abcam 24.02.2026 | 15:43
Christine schrieb

Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr geholfen!

Bedenken sie auch: falls die Wartezeit durch Gesetzesänderung heraufgesetzt werden sollte, können sie nur bedingt nachträgliche Einzahlungen vornehmen.
Na jaam 24.02.2026 | 15:59
Ich hoffe für Sie, dass Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist?! Denn dann bestünde die Möglichkeit, dass Sie (für Sie völlig kostenfrei) bei Ihrem Ehegatten familienversichert werden könnten. Falls dies jedoch nicht der Fall ist, sollten Sie - ausser der Tatsache, dass Sie nunmehr keine "neuen" Rentenpunkte mehr erwirtschaften - auch daran denken, dass Sie sich als freiwilliges Mitglied einer GKV selbst krankenversichern müssen. Monatliche Kosten hierfür ab ca. € 250,--...
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