Der Arbeitgeber hat die Meldungen korrekt abzusetzen und kann diese nicht im Nachhinein einfach abändern und passend machen.
Die Wartezeitmonate, die sich aus dem Minijob ergeben, zählen zu der Wartezeit dazu.
Wenn in Ihrem Fall die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, ist eine Beitragserstattung nicht möglich. Es gibt hier nur die Möglichkeit die Regelaltersgrenze abzuwarten und dann eine Rente zu beziehen.