Hallo Roland,
Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Krankheit zählen für Ihre Wartezeit mit, allerdings keine Arbeitslosigkeits-Zeiten in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn. Aber das trifft bei Ihnen ja nicht zu. Bitte nehmen Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger ggf. eine so genannte Kontenklärung vor und reichen, sofern noch nicht geschehen, Nachweise über Ihren Bezug von Leistungen der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit ein. Dabei kann Ihnen vielleicht auch Ihre (damalige) Krankenkasse helfen, es ist allerdings möglich, dass diese aufgrund der lange zurückliegenden Zeit selbst keine Unterlagen mehr hat. Wenn weder Sie noch Ihre Krankenkasse einen Beleg finden können, bleibt Ihnen nur noch das Mittel der so genannten Glaubhaftmachung.
Aber vielleicht ist ja in Ihrem Rentenkonto alles so, wie es sein soll.
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